Mit Schreiben vom 08.07.2024, AZ: 2.1.941-2024/023715, hat das Landratsamt Schwandorf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Marktes Neukirchen-Balbini für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die nachfolgende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Neukirchen-Balbini folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.732.400 Euro
und
- im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 882.000 Euro.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 120.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 350 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des Haushaltsjahres 2024 eingesehen werden.
Neunburg vorm Wald, den 17.07.2024
Markt Neukirchen-Balbini