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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 7/2025
Neukirchen-Balbini
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Neukirchen-Balbini


Der Marktgemeinderat Neukirchen-Balbini hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 nachfolgende 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schwarzhofen erlassen, die hiermit amtlich bekannt gemacht wird:

5. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Neukirchen-Balbini

vom 02. Juli 2025

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 KAG sowie Art. 23 ff GO erlässt der Markt Neukirchen-Balbini folgende

Satzung

§ 1

Änderungsinhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Neukirchen-Balbini vom 26. Januar 2015, zuletzt geändert am 21. Februar 2022, wird wie folgt geändert:

§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 3,30 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. August 2025 in Kraft.

Neukirchen-Balbini, 02.07.2025

Markt Neukirchen-Balbini

Markus Dauch

Erster Bürgermeister