Der Marktgemeinderat Neukirchen-Balbini hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 nachfolgende 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schwarzhofen erlassen, die hiermit amtlich bekannt gemacht wird:
5. Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Neukirchen-Balbini
vom 02. Juli 2025
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 KAG sowie Art. 23 ff GO erlässt der Markt Neukirchen-Balbini folgende
Satzung
§ 1
Änderungsinhalt
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Neukirchen-Balbini vom 26. Januar 2015, zuletzt geändert am 21. Februar 2022, wird wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 3,30 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. August 2025 in Kraft.
Neukirchen-Balbini, 02.07.2025
Markt Neukirchen-Balbini
Markus Dauch
Erster Bürgermeister