Nach § 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten bestellen.
Die Ersten Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden wurden wieder zu sog. „Eheschließungsstandesbeamten“ für den Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald bestellt.
Der Aufgabenbereich ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.