der
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald
(Landkreis Schwandorf)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VgemO, Art. 40 und 41 KommZG sowie der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vor Wald, Zimmer Nr. 1.2., öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Neunburg vorm Wald, den 07.08.2023
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald