Markt Schwarzhofen, Landkreis Schwandorf
Gz. Z2-V7566-23190
Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für ihr Mitgliedsgemeinden Markt Schwarzhofen und Gemeinde Dieterskirchen nachstehende Schlussfeststellung bekannt.
Das Verfahren Schönau wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Schönau sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Straße 4, 95643 Tirschenreuth
(Postanschrift: Postfach 11 89, 95633 Tirschenreuth)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz auf der Seite Projekte in der Oberpfalz unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-oberpfalz.bayern.de/133301/index.php).
Tirschenreuth, 19.07.2023