Mit Schreiben vom 23.07.2024 hat das Landratsamt Schwandorf darüber informiert, dass künftig die Annahme von leeren Gasflaschen im Schrottcontainer an den Recyclinghöfen verweigert werden muss.
Ballongasflaschen sind unstrittig als Verpackungsmaterial eingestuft und dürfen somit bei der 4-wöchigen Abholung der Wertstoffsäcke problemlos neben den blauen Sack zur Entsorgung gestellt werden.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Ballongasflaschen vollständig restentleert sind und die kleinere Sicherheitsscheibe (dünne Stelle am Flaschenkörper) eingedrückt oder entfernt wurde.
Die neue Regelung bitten wir ab sofort zu beachten. Das nachfolgende Hinweisblatt über die richtige Entsorgung der Gasballonflaschen ist auch auf der Internetseite des Landkreises eingestellt: