Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für ihre Mitgliedsgemeinden Markt Neukirchen-Balbini, Markt Schwarzhofen, Gemeinde Thanstein und Gemeinde Dieterskirchen gem. Art. 19 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf nachstehend bekannt:
Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf hat die Änderung der Verbandssatzung des ZTKS im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 9/2024 vom 16. Juli 2024, Seite 108 amtlich bekanntgemacht gemacht.