Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald gibt für ihre Mitgliedsgemeinden Markt Schwarzhofen, Neukirchen-Balbini, Gemeinde Thanstein und Gemeinde Dieterskirchen gem. Art. 22 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG nachstehendes bekannt:
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ostgruppe, Bärnhof 2, 92431 Neunburg vorm Wald, hat in seiner Sitzung vom 25.06.2024 die Verbandssatzung neu erlassen, diese wurde in der Zwischenzeit vom Landratsamt Schwandorf im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf Nr. 18/2024 vom 21.08.2024 amtlich bekannt gemacht.