Die Gemeinde Dieterskirchen hat beim Landratsamt Schwandorf eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Heiglfeld in einen Graben zur Ascha beantragt.
Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 09.09.2025 erteilt.
Eine Ausfertigung der Erlaubnis mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Zimmer-Nr. 2.2, Kolpingstraße 3, 92431 Neunburg vorm Wald, in der Zeit vom 06.10.2025 bis 20.10.2025 zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link: https://share.landkreis-schwandorf.de/s/TdicgE6q4Kb7qNK
Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.