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Amts- u Mitteilungsblatt der VG Neunburg vorm Wald u d Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 9/2025
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Der Landkreis Schwandorf führt auch im Herbst 2025 eine Problemmüllsammelaktion durch. Das Sammelfahrzeug befindet sich an nachstehenden Terminen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. W.:

Dieterskirchen:

Recyclinghof

Samstag, 11.10.2025

12:15 Uhr – 12:45 Uhr

Neukirchen-Balbini:

Bauhof

Mittwoch, 01.10.2025

13:40 Uhr – 14:25 Uhr

Schwarzhofen:

Neunburger Str. bei ehem.

Baufirma Blößl

Donnerstag, 02.10.2025

08:00 Uhr – 08:45 Uhr

Zangenstein, ehem. Schulhaus

Donnerstag, 02.10.2025

09:05 Uhr – 09:35 Uhr

Schwarzeneck, Dorfmitte

Freitag, 24.10.2025

08:00 Uhr – 08:20 Uhr

Thanstein

Feuerwehrgerätehaus Thanstein

Mittwoch, 01.10.2025

08:00 Uhr – 08:30 Uhr

Recyclinghof

Samstag, 11.10.2025

08:00 Uhr – 08:30 Uhr

Aus Sicherheitsgründen dürfen Problemabfälle nicht vorzeitig am Sammelort abgestellt werden. Gefahr für spielende Kinder, Umwelt etc.! Sie müssen vielmehr dem Fachpersonal übergeben werden.

Was wird angenommen?

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Abbeizmittel, Autopflegemittel

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Akkus, Batterien, Autobatterien

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Chemikalien (aus Heimlabor, Photochemikalien, Säuren, Laugen, Frostschutzmittel)

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Desinfektionsmittel

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Düngemittel (z.B. unbrauchbarer Blumendünger)

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Farb- und Lackreste (aber Dispersionsfarben gehören in den Restmüll), Farbverdünner

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Entkalker, Fleckentferner, Insektenspray

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Gaskartuschen (z.B. Campingkocher), Feuerlöscher

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Härter, Holzschutzmittel, Klebstoff, Kitt- und Spachtelmasse, Bauschäume

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Solarflüssigkeit

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Kondensatoren, Lösungsmittel (Terpentin, Aceton, Pinselreiniger)

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Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (normale Glühbirnen gehören in den Restmüll)

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Ölfilter, Pflanzenschutzmittel

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Quecksilber (Thermometer, Schalter mit Quecksilber)

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Reinigung- und Pflegemittel (z. B. Abflussreiniger alte Möbelpolituren, Haushaltsreiniger, Imprägniermittel, Rostschutzmittel )

Die Stoffe sollten möglichst in den Originalbehältern angeliefert werden. Ist ein Umfüllen notwendig, bitte Transportbehälter verschließen und beschriften. Bei Flüssigstoffen ist die Mengenbegrenzung auf 20 Liter zu beachten.

Um chemische Reaktionen zu verhindern, dürfen flüssige Problemabfälle keinesfalls zusammengeschüttet werden!

Nicht angenommen werden:

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Altöl (Rückgabe bei Händler)

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Altreifen (Rückgabe bei Händler)

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Hausmüll, Wertstoffe, Sondermüll aus Gewerbe

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Dispersionsfarben (ausgehärtet in Restmülltonne)

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Leergebinde mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Klebstoffresten (Restmülltonne)