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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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10 Minuten Heimatkunde mit Altbürgermeister Anton Klotz

Zeitgenössische Darstellung einer schrecklichen Hexenverbrennung im Mittelalter.

Wenn im Mittelalter selbstgerührte Salben oder Kräutertinkturen zur Heilung führten, wurde das oft mit Hexerei in Verbindung gebracht.

„Peinliche Befragung“ einer der Hexerei bezichtigten Frau im Gefängnis.

Der Hexer von Haldenwang wurde in Buchenberg geköpft

In früheren Jahrhunderten war der Glaube an Menschen mit unnatürlichen Kräften in ganz Europa verbreitet. Die Hexerei galt als Pakt mit dem Teufel und hatte die Todesstrafe zur Folge. Neben abergläubischen Vorstellungen waren vor allem Hass und Geldgier eine Triebfeder, Mitmenschen der Hexerei zu bezichtigen. Die Güter von Verurteilten wurden beschlagnahmt und eingezogen. Die Richter, die Häscher und den Henker aber bedachte man mit Geldgaben.

Zumeist wurden Frauen, seltener Männer und man höre schaudernd, sogar kleine Kinder verurteilt. So ist etwa in der Geschichte von Schongau nachzulesen, dass 1589 und in den folgenden Jahren nicht weniger als 114 Hexen grausam gefoltert und zum Großteil qualvoll verbrannt wurden. Davon gehörten 113 dem weiblichen Geschlecht an.

Matthäus Stadler, Schmied von Haldenwang

Was in der Geschichte unserer Gemeinde ein absonderliches Ereignis darstellt, ist der Prozess gegen den Schmied Matthäus Stadler von Haldenwang. Die Kirchenbücher sagen über ihn nur wenig aus. Er war mit Elisabeth Her verheiratet und aus dieser Ehe wurden drei Kinder beurkundet: 1648 Elisabeth, 1650 Simon und 1652 Ursula.

Im Dorf genoss der Beruf des Schmiedes besondere Achtung. Er musste nicht nur gute handwerkliche Arbeit leisten; ihm maß man auch besondere Kenntnisse über Krankheiten bei Tieren zu. Seiner geschickten Hand wurden vor allem Pferde anvertraut. Das wird beim Haldenwanger Schmied ebenso gewesen sein, zumal dieser noch besonderen Einblick in die Wirkung von Kräutern und Heilverfahren besaß.

Anfechtungen vom bösen Geist

Das Unglück über ihn und seine Familie bricht 1659 herein. Das Anwenden von selbstgerührten Salben und Kräutertinkturen, vor allem aber dessen Erfolge bei der Heilung von Krankheiten, werden dem Haldenwanger Schmied zum Verhängnis. Sein Tun wird als Hexerei ausgelegt. Wörtlich heißt es in einem stiftskemptischen Protokoll aus dem Jahr 1659: „Mattheis Stadler, Schmied zu Haldenwang, wird wegen starken Anfechtungen von dem bösen Geist und dessen Erscheinungen examiniert (verhört).“

In ein heute verständliches Deutsch übertragen wird dem Haldenwanger Schmied folgendes zur Last gelegt: Er habe mit seinen Mitteln einer Mitbürgerin Namens Annamaria Neglinin durch Geistaustreibung Heilung verschafft, was nur durch eine satansische Besessenheit möglich sei. Außerdem habe er sich etliche Male mit dem bösen Geist vermischt, allerlei Unhändel angestellt, Unzucht getrieben, erschröcklich geflucht und für Sachen geschworen, die wissentlich nicht wahr sind. Sein Weib, Kinder und Schwester habe er aus Antrieb des bösen Geistes umbringen wollen und etliche Roß durch Anstiftung des laidigen Satans verderbt. Auch vier unterschiedliche Wetter seien von ihm gemacht worden.

In Ketten gelegt habe aber der Schmied Mattheis Stadler darauf beharrt, nichts mit einem bösen Geist gemein gehabt zu haben und bei Gott und der heiligen Dreifaltigkeit verleugnet, dass er vom Satan verderbt sei. Auch will er kein unterschiedliches Wetter gemacht haben.

Dazu als Erläuterung: „Unterschiedliche Wetter“, wie Hagelschlag oder Wolkenbruch, sollen verhexte Menschen dadurch erzeugt haben, indem sie in abgelegenen Orten im Beisein des Satans Wasser in einem Kessel kochten. Als besonders wirksame Beigabe mischten sie Körperhaare und einige Tropfen vom eigenen Blut, aber auch Teile einer ausgegrabenen Kinderleiche darunter. Die Wirkung des ausgegossenen Sudes soll sich augenblicklich gezeigt haben.

Am Aftermontag mit dem Schwert hingerichtet

Um das satanische Tun des Schmieds von Haldenwang ein für allemal zu beenden, wurde im stiftskemptischen Hofgericht am 12. Juli 1659 folgendes Urteil gefällt: „Der besagte Mattheis Stadler soll nächst kommenden Montag Nachmittag nach Buchenberg geführt, und anderen Tags am Aftermontag morgens Früh mit dem Schwert gerichtet und der tote Körper verbrannt werden.“ So ist es geschehen!

Der Henker stellt die Kosten in Rechnung

Im stiftskemptischen Hofgerichtsprotokoll taucht dann am 1. Januar 1660 noch folgende Notiz auf: „Bartlin Höhl aus Buchenberg (der Henker) frägt untertänigst beim Hofgerichtsamt an, ob ihm die wegen des hingerichteten Schmieds zu Haldenwang aufgelaufene Unkösten von 42 Gulden und 19 Kreutzer an seiner Steuer abgezogen werden können. Er erachte es auch als ausreichend, wenn ihm die Auslagen vom Kornstadel mit Haber bezahlt werden.“