In Deutschland besteht ein erheblicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Der "Bau-Turbo" wurde vom Bund als Reaktion auf langwierige und komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren ins Leben gerufen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Das Hauptziel ist es, die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Beschleunigung von Prozessen zu fördern.
So wird im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus ermöglicht (z.B. Aufstockung und Erweiterung).
Der „Bau-Turbo“ kann auch innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (sog. unbeplanter Innenbereich) Anwendung finden, wo sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Er kann auch außerhalb der Siedlungsbereiche, im sog. Außenbereich, angewendet werden, wenn das Bauprojekt direkt an bestehende Siedlung anschließt.
Der „Bau-Turbo“ wahrt durch den Zustimmungsvorbehalt der Gemeinden grundsätzlich die kommunale Planungshoheit. Die Zustimmung gibt es nur, wenn das Projekt zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Gemeinde passt. Vorhabenträger besitzen keinen Anspruch auf eine gemeindliche Zustimmung!
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Alle wichtigen Informationen rund um den „Bau-Turbo“ erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.bund.de über die Navigation Bauen / Baurecht / Bau-Turbo.
Über die Homepage der Gemeinde Haldenwang www.haldenwang.de / Aktuelle Meldungen / ist der Artikel sowie ein Direktlink zur o.g. Seite des Bundesministeriums veröffentlicht.