Titel Logo
sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kommunalwahl am Sonntag 08.03.2026

Informationen zur Stimmabgabe

Am Sonntag, den 08. März 2026 findet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahl des Ersten Bürgermeisters, der Gemeinderatsmitglieder, des Landrats und der Kreistagsmitglieder statt.

Sie können Ihre Stimmen auch per Briefwahl abgeben. Hierzu füllen Sie den Antrag auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief aus oder nutzen den QR-Code für einen digitalen Antrag. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen automatisch frühstens ab dem 27.01.2026 zugeschickt.

Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl oder wie funktioniert die rechtsgültige Stimmabgabe

Jede wahlberechtigte Person hat 16 Stimmen. Diese Stimmen können bei der Kommunalwahl auf verschiedene Arten abgegeben werden. Sie können Ihre Stimmen kumulieren, panaschieren, ein Listenkreuz setzen oder auch einzelne Personen ganz aus der Liste streichen.

Listenwahl:

Sie setzen einfach ein Kreuz oben bei einer kompletten Liste. Hierbei bekommen alle Personen auf dieser Liste automatisch eine Stimme, in der Reihenfolgen, in der sie aufgelistet sind.

Kumulieren:

Sie können einer Person bis zu drei Stimmen geben. Hierbei schreiben Sie die Zahl eins bis drei in das vorgesehene Kästchen vor den Namen der betreffenden Person. Beispiel: Sie möchten innerhalb eines Wahlvorschlags (=Liste) Person A drei Stimmen geben, dann tragen Sie die Zahl drei in das Kästchen ein. Person B möchten Sie aber nur zwei Stimmen geben, dann tragen sie die Zahl zwei in das Kästchen ein. Und Person C möchten Sie eine Stimme geben, dann ist die Zahl eins einzutragen.

Panaschieren:

Sie können Kandidaten auch aus verschiedenen Listen (=Wahlvorschlägen) wählen. Hierzu setzen Sie Ihre Kreuze an der Stelle für die betreffenden Personen aus den verschiedenen Listen.

Wichtig ist:

Sie können auch alle drei o. g. Varianten kombinieren. Dabei ist darauf zu achten, dass, pro Kandidat:in, nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden und insgesamt nicht mehr als 16 Stimmen.

Beispiel:

Sie vergeben an Person C aus dem Wahlvorschlag D drei Stimmen, beim Wahlvorschlag A vergeben Sie an Person E ebenfalls drei Stimmen und Sie setzen zusätzlich noch bei Wahlvorschlag C ein Listenkreuz.

Für die Urnenwahl empfehlen wir Ihnen, sich bereits Zuhause Gedanken über die Stimmverteilung zu machen. Sie können hierzu auch die Musterstimmzettel auf den folgenden Seiten nutzen und diese ggf. als Vorlage in die Wahlkabine mitnehmen.

Sollten Sie an der Urnenwahl teilnehmen und vor der Stimmabgabe zu den Varianten noch Fragen haben, können Sie sich auch an die Wahlvorstände im Wahllokal wenden. Bitte beachten Sie, dass das Personal Ihnen in der Wahlkabine selbst nicht mehr behilflich sein darf!

Stimmabgabe für den Ersten Bürgermeister

Sie haben eine Stimme zu vergeben. Kreuzen Sie den Bewerber an, für den Sie sich entschieden haben.

Stimmabgabe für den Kreistag

Bei der Wahl der Kreistagsmitglieder haben Sie 70 Stimmen zu vergeben. Das Vorgehen ist im wesentlich Gleich, wie bei der Stimmabgabe zum Gemeinderat.

Stimmabgabe für den Landrat

Sie haben eine Stimme zu vergeben. Kreuzen Sie den Wahlvorschlag an, für den Sie sich entschieden haben.

Stimmzettel-Muster für die Wahl des Kreistags und des Landrats werden im Amtsblatt des Landkreises in der Allgäuer Zeitung veröffentlicht.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter www.haldenwang.de/wahlen-volksentscheide. Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Wahlleitung wenden (Durchwahl -14 oder -29).