Titel Logo
sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 18/2023
Titelseite T-Box 0002
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Hinweise zu den Landtags- und Bezirkswahlen

am Sonntag, 08. Oktober 2023

Wahlbenachrichtigungsbriefe:

Für beide Wahlen wird nur ein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt. Bitte bringen Sie diese zur Antragsstellung für die Briefwahl bei der Gemeinde sowie bei der Wahl am Wahltag ins Wahllokal mit.

Diese Briefe werden voraussichtlich noch diese Woche durch die Post zugestellt.

Sollten Sie glauben wahlberechtigt zu sein und Sie bis 16.09.2023 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, melden Sie sich bitte sofort bei der Gemeindeverwaltung.

Briefwahl:

Wenn Sie am Wahltag wegen Abwesenheit oder Krankheit verhindert sind und nicht zur Abstimmung ins Wahllokal kommen können, besteht die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.

Reichen Sie dazu bitte den ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbrief bei der Gemeinde ein. Falls Sie für weitere Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen möchten, ist dies mit einer Vollmacht möglich. Beachten Sie bitte, dass dafür auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief eine zusätzliche Unterschrift des Wahlberechtigten nötig ist.

Die persönliche Beantragung bei der Gemeinde ist bis Freitag, 06.10.2023,15:00 Uhr möglich.

Briefwahl-Antrag über das Internet möglich:

Ab sofort können Sie auch über das Internet die Briefwahl beantragen.

Auf www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ - „BürgerServicePortal“ besteht die Möglichkeit, die Briefwahl anzufordern. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis Mittwoch, 04.10.2023, 16:00 Uhr beantragt werden. Aus Datenschutzgründen erfolgt die Datenübertragung über eine sichere Verbindung.

Wahlbezirke:

Die Gemeinde ist wieder in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlraum für den Wahlbezirk I (Haldenwang) ist wie bei den letzten Wahlen im Landjugendheim Haldenwang, Kirchweg 2.

Der Wahlraum für den Wahlbezirk II (Börwang) ist wieder im Pfarrheim Börwang, Wagegger Str. 6.

Hinweis: Die Wahllokale in Haldenwang und Börwang sind ebenerdig zu erreichen.

Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen sind an den gemeindlichen Anschlagtafeln in Haldenwang (Rathaus) sowie in Börwang (Feuerwehrhaus) veröffentlicht.