Die Kommunalwahl findet am 08. März 2026 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im SpoZe Haldenwang statt.
Wahlberechtigung – Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs.1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahlanträge
Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum 06. März 2026, 15 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (ärztliches Attest) kann auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ein Wahlschein ausgestellt werden.
Auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice, Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 03. März 2026, 24 Uhr auch online beantragt werden.
Nach dem 03. März 2025 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden!
Die Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro abzugeben oder per Post an folgende Adresse zu senden:
Gemeinde Haldenwang
Wahlamt/Bürgerbüro
Römerstr. 3
87490 Haldenwang
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 07. März 2026), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Haldenwang bis spätestens Sonntag, 08. März 2026 - 18:00 Uhr, eingehen.
Verspätete eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen nicht an der Auszählung teil.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Wahlamt (Frau Notz unter der Tel. Nr. 08374/9300-14 oder Frau Mais unter der Tel. Nr. 08374/9300-29.)
Am 08. März 2026 wird ein Shuttlebus zum Wahllokal im SpoZe eingesetzt.
Damit wird allen Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche und unkomplizierte Möglichkeit geboten, ihr Wahllokal zu erreichen und ihr Wahlrecht wahrzunehmen.
Die Abfahrtszeiten sind wie folgt:
Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die keine eigene Fahrmöglichkeit haben oder den Weg nicht selbstständig zurücklegen können.