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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus
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Hochwasserschutz für Seebach: Gemeinde bringt Maßnahmen auf den Weg

Die Starkregenereignisse im Sommer 2024 haben deutlich gezeigt, wie verletzlich einzelne Ortsteile gegenüber extremen Niederschlägen sind. Auch unser Ortsteil Seebach war damals von erheblichen Wassermengen betroffen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde daher ein erstes Ableitungskonzept vorgestellt, das vom Ingenieurbüro Koch Bauplanung GmbH erarbeitet wurde. Ziel der Planung ist es, den Abfluss von Oberflächenwasser im Bereich Seebach und Koneberg zu verbessern und die angrenzende Bebauung künftig besser zu schützen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Maßnahme zum Schutz vor Hochwasser bzw. Starkregen durch die Gemeinde besteht grundsätzlich nicht, die Gemeinde möchte trotzdem eine Vorsorge für die Anwohner in Seebach treffen und den Hochwasserschutz gezielt weiterentwickeln.

Geplante Maßnahmen

Das vorgestellte Konzept sieht mehrere aufeinander abgestimmte Bausteine vor:

  • Einen Geländewall östlich des Ortsteils mit einer maximalen Höhe von rund 1,3 Metern, der weiterhin landwirtschaftlich befahrbar bleiben soll.
  • Eine gezielte Ableitung des Oberflächenwassers aus der natürlichen Geländesenke südöstlich des Ortes durch eine Verrohrung südlich des Ortskerns entlang, die bis westlich der Kreisstraße OA12 geführt wird.

Diese Maßnahmen bieten zwar keinen Schutz vor einem „hundertjährigen Hochwasser“ aber einen deutlich verbesserten Schutz vor häufigeren Starkregenereignissen und vor wild abfließendem Wasser aus dem Bereich Koneberg.

Kosten und weiteres Vorgehen

Die geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 240.000 Euro netto. Davon entfallen etwa 50.000 Euro auf den Geländewall und rund 190.000 Euro auf den Kanalbau einschließlich Schächten, Einlauf- und Auslaufbauwerken. Eventuelle Anpassungen an der Straße sowie mögliche Betroffenheiten bestehender Leitungen sind noch im Detail zu prüfen. Nach derzeitigem Stand ist nicht mit Fördermitteln zu rechnen.

Das Konzept ist genehmigungspflichtig und erfordert im nächsten Schritt eine detaillierte Ausarbeitung mit weiterführenden hydraulischen Berechnungen im Rahmen eines Wasserrechtsverfahrens. Zudem müssen mögliche Auswirkungen auf Unterlieger sorgfältig untersucht werden.

Die Gemeinde wird nun das Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern suchen. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen.