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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 20/2023
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Landtags-und Bezirkswahlen

Zwei Stimmbezirke in der Gemeinde Haldenwang – Von 8 bis 18 Uhr kann gewählt werden

Am Sonntag, 08. Oktober 2023 finden in Bayern Landtags- u. Bezirkswahlen statt.

Die Gemeinde Haldenwang ist in zwei Stimmbezirke eingeteilt.

Die Wahllokale befinden sich wie bisher für den Stimmbezirk I in Haldenwang im Landjugendheim (Kirchweg 2), sowie für den Stimmbezirk II in Börwang im Pfarrheim (Wagegger Straße 6).

Der Abstimmungsraum in Haldenwang befindet sich im Erdgeschoss des Landjugendheims der Gemeinde Haldenwang und ist ebenerdig zu erreichen.

Beim Wahllokal in Börwang sind auf dem direkten Weg zum Abstimmungsraum einige Treppenstufen zu überwinden; der Wahlraum ist jedoch auch rollstuhlgerecht ebenerdig zu erreichen.

Wir empfehlen allen Wählerinnen und Wählern, für die der Zugang zu den Wahllokalen zu beschwerlich ist, Briefwahl zu beantragen. Zur Wahl sind von den Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigungsbrief sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat je zwei Stimmen für die Landtagswahl (weiße Stimmzettel) und zwei Stimmen für die Bezirkswahl (blaue Stimmzettel).

Weitere Einzelheiten zu den Wahlen sind der amtlichen Wahlbekanntmachung, die an den gemeindlichen Anschlagtafeln in Haldenwang und Börwang ausgefertigt ist, zu entnehmen.

Briefwahl:

Stimmberechtigte Personen haben die Möglichkeit der Briefwahl. Reichen Sie dazu bitte den Ihnen auf dem Postweg zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben bei der Gemeinde Haldenwang ein.

Sollten Sie jemand mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte auch daran die auf dem Wahlbrief angegebene Vollmacht zu unterschreiben.

Ein Wahlschein bzw. die Briefwahl kann bis zum Freitag, 06. Oktober 2023 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Haldenwang beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Sie können auch über das Internet die Briefwahl beantragen.

Auf www.haldenwang.de unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ => „BürgerServicePortal“ besteht die Möglichkeit, Briefwahl anzufordern.

Über das Internet können die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl aber nur bis Mittwoch, 04. Oktober 2023, 16:00 Uhr beantragt werden.

Noch eine herzliche Bitte an alle Briefwähler:

Bitte holen Sie Ihre Briefwahlunterlagen soweit als möglich persönlich auf der Gemeindeverwaltung in Haldenwang ab. Aufgrund der Größe der Stimmzettel kostet das Verschicken der Stimmzettel 1,60€ Porto. Wenn Sie während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung vorbeikommen, werden Ihnen die Wahlunterlagen auf der Stelle ausgehändigt.

Nochmals auch der Hinweis:

Sollten Sie bisher keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen haben, glauben aber wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung Haldenwang (Tel. 08374-9300-0).

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Wahlergebnisse:

Die aktuellen Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023 finden Sie am Wahlabend des 08. Oktober 2023 auf der Homepage der Gemeinde Haldenwang