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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 22/2023
Aus dem Rathaus
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Sträucher und Bäume zurückschneiden

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen.

Besonders problematisch ist es entlang von Straßen und Gehwegen. Hier gilt: Der Straßenraum ("Lichtraumprofil") muss bis auf eine Höhe von 4,50 Meter frei von herabhängenden Ästen sein, der seitliche Freiraum sollte mindestens 0,50 Meter betragen. An vorbeiführenden Geh- und Radwegen 50 cm nach innen und 2,50 m nach oben. Bitte denken Sie daran, falls ein Unfall aufgrund einer solchen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer erfolgt, ist eine Haftung der Grundstückseigentümer nicht ausgeschlossen. Des Weiteren wird teilweise durch das Ein- bzw. Zuwachsen von Verkehrsschildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Wanderwegeschilder, Radwegeschilder, usw.) ortsfremden Personen und Rettungskräften die Orientierung erheblich erschwert. In Hinsicht auf den Winter bitten wir Sie, den erforderlichen Rückschnitt rechtzeitig und großzügig durchzuführen, dass eine Durchfahrt für unseren Winterdienst jederzeit einwandfrei möglich ist. Wir bitten alle Anlieger dringend, die notwendigen Rückschnitte vorzunehmen. Zur Beseitigung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet!

Überhängende Zweige, durchwachsende Wurzeln, Laubfall und Samenflug führen auch immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn. Es tauchen Fragen auf wie z.B. „Darf man herüberragende Zweige oder Wurzeln abschneiden, wenn sich der Eigentümer des Baumes oder des Strauches nicht darum kümmert“ oder „Wem gehören die Früchte, die auf das Nachbargrundstück fallen?“.

Bei einem Streitfall ist es wichtig über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Über die Rechte und Pflichten informiert sehr gut die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums „Rund um den Gartenzaun“. Diese kann auf der Homepage unter https://www.bestellen.bayern.de unter dem Titel "Rund um die Gartengrenze" als PDF kostenlos herunter geladen werden.

Als Grundregel kann gelten, um sich Kosten und Ärger zu sparen, zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Die Gemeinde Haldenwang bedankt sich recht herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.