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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus
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Ab Januar 2024 können bundesweit keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden

Liebe*r Bürger*innen,

heute informieren wir Sie über die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Sie haben die Möglichkeit bis Ende des Jahres 2023 die noch gültigen Kinderreisepässe um ein weiteres Jahr zu verlängern oder neu zu beantragen.

Hierfür fallen folgende Gebühren an:

Verlängerung Kinderreisepass

6,00 €

Neuausstellung Kinderreisepass

13,00 €

Zusätzlich benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Augenfarbe, Größe und bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungserklärung beider Elternteile. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Haldenwang.

Ab dem 1. Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit folgende Ausweisdokumente für Ihre Kinder zu beantragen:

Dokument

Gültigkeit

Gebühr

Personalausweis

6 Jahre

22,80 €

Reisepass

6 Jahre

37,50 €

Hinweis: Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, kann das Dokument ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar sein. Dies zu beurteilen liegt ausschließlich im Ermessen der Eltern. Das Einwohnermeldeamt kann und wird diesbezüglich keine Aussage tätigen. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum kann somit unerheblich werden. Das kann bei Säuglingen und Kleinstkindern dazu führen, dass schon innerhalb nach kurzer Zeit ein neues Ausweisdokument erforderlich ist.

Für weitere Auskünfte zur Einreise in fremde Länder empfehlen wir zusätzlich einen Blick auf die Website des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de