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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Steuern, Abgaben und Müllabfuhrgebühren

1. Rate 2023

Steuern und Abgaben 1. Rate 2023

Die 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuer sind am 15. Februar 2023 zur Zahlung fällig. Wir bitten diejenigen Steuerzahler, die uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, die fälligen Beträge termingerecht auf eines unserer Konten zu überweisen oder bei der Gemeindekasse einzuzahlen.

Müllabfuhrgebühren (ZAK) 1. Rate 2023

Die 1. Rate der Müllabfuhrgebühr ist am 15. Februar 2023 zur Zahlung fällig. Die Zahlungspflichtigen, die bisher kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge termingerecht auf ein Konto des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft zu überweisen.