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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024

Für die Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024 werden voraussichtlich Anfang Mai die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.

Wer bis Mitte/Ende Mai keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, soll sich unverzüglich bei der

Gemeindeverwaltung Haldenwang,

Wahlamt, Römerstr. 3, 87490 Haldenwang,

Tel. 08374/9300-12, -13 oder-14

melden.

Wahllokale

Die Gemeinde Haldenwang hat wieder zwei Wahllokale, eines ist für den Stimmbezirk Haldenwang und eines für den Stimmbezirk Börwang eingerichtet.

Das Wahllokal in Haldenwang befindet sich im Pfarrheim Haldenwang, Kirchweg 2 (gegenüber dem Rathaus).

Das Wahllokal in Börwang befindet sich im Pfarrheim Börwang, Wagegger Str. 6.

Beide Wahllokale sind barrierefrei zu erreichen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abgeholt oder auch schriftlich beantragt werden.

Sollten Sie für weitere Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, ist dies mit einer Vollmacht

möglich. Zu diesem Zweck ist der Wahlbenachrichtigungsbrief zweimal zu unterzeichnen:

Im oberen Abschnitt wird die Briefwahl beantragt, im zweiten Abschnitt ist die Bevollmächtigung zu unterschreiben.

Briefwahlunterlagen ohne unterschriebene Vollmacht werden nicht ausgegeben.

Die persönliche Beantragung im Rathaus ist bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich.

Die Briefwahlunterlagen können auch über das Bürgerservice-Portal auf www.haldenwang.de im Bereich Rathaus und Bürgerservice bis zum Mittwoch, 05. Juni 2024, 16:00 Uhr beantragt werden.

Noch ein Hinweis für EU-Bürger wegen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis

Mitte Februar sind den in der Gemeinde Haldenwang wohnhaften EU-Bürgern Schreiben mit Antragsformularen zugegangen, mit dem diese einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Haldenwang stellen können.

Die Antragsfrist für die Rücksendung dieser Anträge ist der 19. Mai 2024.