Georg Guggenmos auf seinem mit Hilfe von Schmied und Wagner selbstgebauten Hochrad. Das Gemälde befindet sich an der Hauswand des Anwesens Knestele in Haldenwang, Hauptstraße 6, und wurde von seinem Enkel, Malermeister Georg Knestele, gefertigt.
Georg Guggenmos 1911 im Alter von 62 Jahren. 10 Jahre zuvor hat er den Veloziped-Club Haldenwang gegründet.
„ALL HEIL“ ist auf der Mitgliedsplakette des Veloziped-Clubs Haldenwang eingeprägt. Das Abzeichen konnte man ans Revers stecken.
Verzeichnis der Gemeindebehörde Haldenwang über die ausgestellten Fahrradkarten von 1907 bis 1911. In der Mitte finden wir u.a. den Eintrag 328 vom 29. Juni 1908: „Fritz Herb, Installationshelfer, Haldenwang“. Das Bild rechts zeigt den Radfahrer Fritz Herb (Bruder von Ernst Herb und dem späteren Bürgermeister Georg Herb). Fritz Herb ist 1918 kurz vor dem Ende des ersten Weltkrieg gefallen.
Auf vielen Feldern war er ein Pionier, der Haldenwanger Georg Guggenmos. 1849 geboren und mit 88 Jahren 1937 gestorben, darf man ihn gerne als einen der bedeutendsten Bürger in der Geschichte unserer Gemeinde bezeichnen.
Der Malermeister Georg Guggenmos begründete 1871 den Krieger- und Soldatenverein, 30 Jahre war er Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, 32 Jahre Schützenmeister, ab 1911 bis 1932 Posthalter sowie über Jahrzehnte Haus- und Hoffotograf.
Besonders bekannt wurde Guggenmos jedoch als erster Hochradfahrer im Allgäu. Die Idee für ein Fahrrad brachte der Kriegsteilnehmer von 1870/71 aus Frankreich mit. Nach der Heimkehr halfen der Wagner Stölzle und sein Kriegskamerad Riefer, der sich als Schmied in Haldenwang niederließ, seine skizzierten Ideen für eine Art Hochrad in ein Fortbewegungsmittel umzusetzen.
Großes Aufsehen im ganzen Allgäu
1877 war es dann soweit, dass Guggenmos mit seinem einfachen Hochrad „über Land“ fahren konnte. Wohin er auch kam, überall erregte er mit seinem „Fahrrad“ großes Aufsehen. Steinige Straßen, holprige Wege, eine noch nicht einwandfrei funktionierende Bremsvorrichtung oder auch Unaufmerksamkeit hatten aber oftmals zur Folge, dass er in hohem Bogen zu Boden stürzte. So endete manche Fahrt im Straßengraben oder gar in einer Fichtenschonung an der steilen Börwanger Steige. Ein andermal fiel er in Hopferbach in den wassergefüllten Dorfbrunnen oder er rumpelte am Markttag in einen Stapel Porzellangeschirr.
Fahrradfahren nur mit einem Führerschein
Ende des 19. Jahrhunderts war der Radl-„Boom“ (dann mit Kettenantrieb) so weit fortgeschritten, dass Guggenmos den Veloziped-Club Haldenwang ins Leben rief. Sogar eine Mitgliedsplakette ließ er prägen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass im Königreich Bayern bereits am 1. Januar 1898 „Ortspolizeiliche Vorschriften“ über den Radverkehr erlassen wurden. Demnach musste jeder Radfahrer eine „Fahrkarte“ bei sich führen. Diese Lizenz war bei der Ortsgemeinde zu beantragen und kostete eine Reichsmark. 18 Jahre war das Mindestalter. Nur unter Ausnahmen durfte Personen ab 14 Jahren eine Erlaubnis erteilt werden. „Amtsbekannte Geisteskranke“ benötigten laut Verordnung ein ärztliches Gutachten. In einem noch gut erhaltenen Verzeichnis der Gemeindebörde Haldenwang finden sich zahlreiche Einträge über die Inhaber von Radfahrkarten aus den Jahren 1907 bis 1911.
Verschiedene Dokumente weisen Georg Guggenmos als stets neugierigen und oft gar abenteuerlustigen Zeitgenossen aus. Auch den Motorradführerschein hatte er erworben. Das Dokument, ausgestellt im Jahr 1910, liegt ebenfalls im Original vor.