Wir bitten alle Hundehalter, noch nicht angemeldete Hunde im Rathaus anzumelden. Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn entsprechend § 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung unverzüglich bei der Gemeinde anmelden. Die Anmeldepflicht erstreckt sich auch auf Hunde, für die Steuerfreiheit besteht. Wer vorsätzlich oder leichtfertig einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR belegt werden kann (Art. 16 Nr. 2 KAG). Für Fragen zur Hundesteuer steht Ihnen Frau Wendt vom Steueramt (Tel. 08374/9300-21, E-Mail: steueramt@haldenwang.de) gern zur Verfügung.