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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus
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Zweckvereinbarung Interkommunaler Windpark Kronholz – Gemeinden Untrasried und Haldenwang

Bild: v.l.n.r., vorne: 1. Bgm. a. D. Josef Wölfle (H), 1. Bgm. Alfred Wölfle a. D. (U), hinten: 2. Bgm. a. D. Matthias Amann (H), GR Markus Gerle (U), 2. Bgm. Thomas Huith (U), ab 01.05.2026 1. Bgm. Markus Wintergerst (U)

Die Gemeinden Untrasried und Haldenwang beabsichtigen, im Bereich Kronholz gemeinsam die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines interkommunalen Windparks zu schaffen. Hierzu wurde eine Zweckvereinbarung geschlossen, die die Grundlage für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bildet.

Ziel der Vereinbarung ist es, die anstehenden Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren gemeinsam und abgestimmt umzusetzen. Beide Kommunen legen dabei besonderen Wert auf Transparenz, Effizienz sowie eine einheitliche Vorgehensweise.

Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere die Abstimmung bei der Kommunikation mit dem Projektträger, die gemeinsame Beauftragung und Steuerung von Planungs- und Ingenieurbüros sowie die Festlegung klarer Vorgaben für die Planungsleistungen. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung beim Abschluss erforderlicher Verträge, wie beispielsweise Durchführungsverträgen.

Auch die Behandlung des Projekts in den jeweiligen gemeindlichen Gremien wird koordiniert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, um eine größtmögliche Transparenz und Akzeptanz zu gewährleisten.

Mit der Zweckvereinbarung setzen die Gemeinden ein klares Zeichen für interkommunale Zusammenarbeit und eine gemeinsame, zukunftsorientierte Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien.