Der Gemeinderat hat am 14. April 2026 eine neue Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen beschlossen. Sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Wir erklären, was sich ändert – und was gleich bleibt.
Was ändert sich bei den Beiträgen?
Die monatlichen Beiträge werden angepasst. Dabei wird künftig unterschieden, ob es sich um das erste oder das zweite Kind einer Familie in der Einrichtung handelt – dies ist direkt in der Tabelle ablesbar.
Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren) – monatlich ab 01.09.2026
| Buchungszeit | 1. Kind | 2. Kind |
| 4–5 Stunden | 170,00 € | 150,00 € |
| 5–6 Stunden | 190,00 € | 170,00 € |
| 6–7 Stunden | 210,00 € | 190,00 € |
| 7–8 Stunden | 230,00 € | 210,00 € |
| 8–9 Stunden | 250,00 € | 230,00 € |
Kinderkrippe / U3-Betreuung – monatlich ab 01.09.2026
| Buchungszeit | 1. Kind | 2. Kind |
| 3–4 Stunden (nur Krippe) | 200,00 € | 150,00 € |
| 4–5 Stunden | 220,00 € | 170,00 € |
| 5–6 Stunden | 240,00 € | 190,00 € |
| 6–7 Stunden | 260,00 € | 210,00 € |
| 7–8 Stunden | 280,00 € | 230,00 € |
Geschwisterkinder: Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung der Gemeinde, zahlen Eltern den vollen Beitrag nur für das jüngste Kind. Für das zweitjüngste Kind gilt der ermäßigte Tarif (2. Kind). Für jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.
Was ist sonst noch neu?
Das monatliche Spielgeld für Verbrauchs- und Werkmaterial (5,00 €) ist künftig bereits im Monatsbeitrag enthalten und wird nicht mehr separat ausgewiesen. Für Eltern ändert sich dadurch in der Praxis nichts – die Abrechnung wird lediglich einfacher.
Was bleibt gleich?