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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus
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Neue Gebühren für Kindergarten und Kinderkrippe ab September 2026

Der Gemeinderat hat am 14. April 2026 eine neue Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen beschlossen. Sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Wir erklären, was sich ändert – und was gleich bleibt.

Was ändert sich bei den Beiträgen?

Die monatlichen Beiträge werden angepasst. Dabei wird künftig unterschieden, ob es sich um das erste oder das zweite Kind einer Familie in der Einrichtung handelt – dies ist direkt in der Tabelle ablesbar.

Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren) – monatlich ab 01.09.2026

Buchungszeit

1. Kind

2. Kind

4–5 Stunden

170,00 €

150,00 €

5–6 Stunden

190,00 €

170,00 €

6–7 Stunden

210,00 €

190,00 €

7–8 Stunden

230,00 €

210,00 €

8–9 Stunden

250,00 €

230,00 €

Kinderkrippe / U3-Betreuung – monatlich ab 01.09.2026

Buchungszeit

1. Kind

2. Kind

3–4 Stunden (nur Krippe)

200,00 €

150,00 €

4–5 Stunden

220,00 €

170,00 €

5–6 Stunden

240,00 €

190,00 €

6–7 Stunden

260,00 €

210,00 €

7–8 Stunden

280,00 €

230,00 €

Geschwisterkinder: Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung der Gemeinde, zahlen Eltern den vollen Beitrag nur für das jüngste Kind. Für das zweitjüngste Kind gilt der ermäßigte Tarif (2. Kind). Für jedes weitere Kind wird kein Beitrag erhoben.

Was ist sonst noch neu?

Das monatliche Spielgeld für Verbrauchs- und Werkmaterial (5,00 €) ist künftig bereits im Monatsbeitrag enthalten und wird nicht mehr separat ausgewiesen. Für Eltern ändert sich dadurch in der Praxis nichts – die Abrechnung wird lediglich einfacher.

Was bleibt gleich?

  • Gebühren fallen auch bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit an.
  • Zahlung erfolgt monatlich zum 15. per SEPA-Lastschrift – Barzahlung ist weiterhin nicht möglich.
  • Familien, denen der Beitrag nicht zumutbar ist, können beim Landratsamt Oberallgäu eine Übernahme durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII).
  • Der staatliche Beitragszuschuss nach BayKiBiG wird weiterhin automatisch vom Monatsbeitrag abgezogen.
  • Mittagsverpflegung: Für das Mittagessen wird der Preis, den das Cateringunternehmen in Rechnung stellt ohne weitere Aufschläge weitergegeben.