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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 6/2025
Aus dem Rathaus
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Wichtige Änderungen bei Passfotos für die Beantragung von Personal- und Reisedokumente

Seit 01. Mai 2025 änderten sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland. Diese neue Regelung gilt für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Erwachsene und Kinder. Passbilder in Papierform können dann leider nicht mehr verwendet werden. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.

Was hat sich ab dem 01. Mai geändert? Sie können Ihre Passbilder bei einem professionellen Fotografen Ihres Vertrauens anfertigen lassen. Wichtig ist dabei, dass der Fotograf dafür eine Zertifizierung besitzt. Ihr Passfoto wird dann direkt und sicher digital über ein E-Passfoto-System in eine Cloud an die Behörde übermittelt. Dazu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes in der Behörde vorlegen. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus herkömmlichen Fotokabinen können daher leider seit 01. Mai nicht mehr akzeptiert werden. Auch Drogeriemärkte dürfen Passbilder nur noch anbieten, wenn sie entsprechend zertifiziert sind.

Serviceangebot der Gemeinde Haldenwang. Um Ihnen die Beantragung von Ausweisdokumenten weiterhin so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Passfotos direkt im Rathaus mit unserem neuen Lichtbildaufnahmegerät (Point ID) anzufertigen zu lassen. Insbesondere richtet sich dieser Service an Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Hinweis: Für Passbilder von Säuglingen empfehlen wir einen zertifizierten Fotografen aufzusuchen, da für das Point IDSystem die Kinder in der Lage sein sollten, eigenständig ihren Kopf aufrecht halten zu können, um eine bestmögliche Qualität zu erhalten.

Bitte beachten Sie außerdem: Die Passfotos dürfen gemäß gesetzlicher Vorgabe ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden und können Ihnen deshalb nicht zur eigenen Verwendung ausgehändigt werden.

Für die Erstellung des Passfotos über das Aufnahmegerät (Point ID) fällt eine Gebühr von 6,- Euro an. Wir möchten Sie bitten, die neuen Vorgaben bezüglich der Lichtbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zu beachten.