Die schrittweise Umstellung auf den einheitlichen EU-Kartenführerschein wird fortgesetzt. Die nächste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber ihren Führerschein umtauschen, deren Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde.
Bürgerinnen und Bürger, die von dieser Frist betroffen sind, werden gebeten, den Umtausch rechtzeitig bei der Gemeinde Haldenwang, Allgemeinverwaltung, zu beantragen. Da es insbesondere vor Fristablauf zu erhöhtem Antragsaufkommen kommen kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung, da die Bearbeitung im Landratsamt Oberallgäu noch einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich.
In der Regel sind dies:
Wichtig: Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments, nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis erworben wurde. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.
Der neue EU-Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet, allerdings betrifft die Befristung nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.