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sBlättle der Gemeinde Haldenwang
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Gemeinde Haldenwang für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Haldenwang folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.957.300 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.587.900 €

somit im Gesamten in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.545.200 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.000.000 EUR vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(entfällt)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist in der Gemeindeverwaltung Haldenwang, Römerstr. 2, Zimmer Nr. 21 in 87490 Haldenwang niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.06.2025, eingegangen am 03.07.2025, AZ SG 33-941-780122 die in der Sitzung am 08.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erteilt. Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan enthält genehmigungspflichtige Bestandteile in Form einer Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR. Weitere formell genehmigungspflichtige Festsetzungen sind nicht erfolgt.

Haldenwang, den 07.07.2025
Josef Wölfle, Erster Bürgermeister