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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderat Nußdorf beschloss neue Abwassergebühren

Aus der Dezember-Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung die Gebühr für die Einleitung von Schutz- und Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation auf 2,53 Euro pro Kubikmeter festzusetzen. Bisher betrug die Gebühr 1,80 Euro pro Kubikmeter. Der neue Gebührensatz gilt ab 1. Januar für die nächsten vier Jahre. Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder auch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Vor der Beschlussfassung erläutere Geschäftsleiter Toni Litzinger, dass die Gebühren regelmäßig, alle vier Jahre neu kalkuliert werden. Die letzte Kalkulation, die der Bayerische Kommunale Prüfungsverband durchführt, fand Ende 2019 statt. Wegen einer Überdeckung in den vorangegangenen Jahren bis 2019 wurde die Gebühr für die folgenden vier Jahre von 2020 bis 2023 von 2,30 Euro auf 1,80 je Kubikmeter gesenkt. Das Ergebnis der jüngsten Kalkulation hat für die letzten vier Jahren eine Unterdeckung festgestellt, bei zudem steigenden Kosten. Dies machte die Erhöhung der Abwassergebühren notwendig. Unverändert bleiben dagegen die Kanalherstellungsbeiträge. Deren Kalkulation ist nur alle fünf bis zehn Jahre erforderlich, wie Litzinger informierte.

Ohne Gegenstimme beschloss das Ratsgremium die Änderung des Bebauungsplanes „Esentalanger“ als Satzung. Die Änderung betrifft ein noch unbebautes Grundstück südlich der Weidangerstraße. Im September hatte der Gemeinderat Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert und Abwägungen getroffen. Aufgrund der darauffolgenden Auslegung und Beteiligung von Fachbehörden wurden erneut einige wenige Anregungen vorgebracht. Ergänzungen oder weitere Änderungen der Planung sah der Gemeinderat als nicht erforderlich an, beschloss den Bebauungsplan als Satzung und beauftragte die Verwaltung die zuständigen Behörden darüber zu informieren.

Vom Gemeinderat zurückgestellt wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Baumgarten“. Auf einem Grundstück zwischen Feldschneiderweg und Kreisstraße TS 46 stand ein Einfamilienhaus, dass abgerissen wurde. Der neue Grundstücksbesitzer will ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage für zehn Stellplätze errichten. Der Bebauungsplan erlaubt als maximale Größe ein Gebäude mit Erdgeschoss und Dachgeschoss (E+D). Die Planung des Antragstellers beschreibt jedoch ein Wohnhaus mit Erdgeschoss, Ober- und Dachgeschoss. Laut Bebauungsplan beträgt die maximale Wandhöhe 4,70 m; der Bauwerber plant den Neubau mit einer Wandhöhe von 6,25 m. Weil Bauwerber und gemeindliches Bauamt zudem von einer unterschiedlichen Geschoßflächenzahl ausgehen, entschied sich der Gemeinderat für eine Zurückstellung des Antrages. Zuerst soll geklärt welche Geschoßflächenzahl als Grundlage für eine Planung gilt bzw. baurechtlich vertretbar ist. Grundsätzlich sprachen sich die Ratsmitglieder für eine Innenverdichtung aus und stehen einer Änderung des Bebauungsplans und somit einem größeren Wohngebäude positiv gegenüber. In einer der ersten Sitzungen in 2024 will der Gemeinderat erneut über die Bebauungsplanänderung beraten.

Bürgermeister Toni Wimmer gab bekannt, dass die überarbeitete Jahresrechnung von 2018 vorliegt und nun dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden kann. Die Jahresrechnung schließt mit einem Überschuss von 669.000 Euro. Die weiteren Jahresabschlüsse von 2019 bis 2021 werden zu Beginn des nächsten Jahres vorliegen, kündigte Wimmer an.

pv.