Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Grundsteuerbescheide werden ca. Anfang Februar 2025 für das laufende Jahr versendet.
Dieser neue Grundsteuerbescheid beinhaltet gegebenenfalls erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode des Flächen-Modells.
Die Bewertung basiert auf den von Ihnen an das Finanzamt über Elster beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder Ihres Grundstückes.
Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf den vom Finanzamt mitgeteilten Messbetrag.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige
Finanzamt Traunstein
Herzog-Otto-Straße 6, 83278 Traunstein
Telefon: 0861/701-740
E-Mail: poststelle.fa-ts@finanzamt.bayern.de
bzw. an das Finanzamt welches den Grundsteuermessbescheid erlassen hat.
Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten und passen ggfs. Daueraufträge an, sofern Sie uns kein SEPA Mandat zur Abbuchung erteilt haben.
Beachten Sie zudem bitte auch, dass ein eventueller Widerspruch beim Finanzamt für die Zahlungsfälligkeit keine aufschiebende Wirkung hat.
Vielen Dank.