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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Aus dem Gemeinderat
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Kampfabstimmung über Grundsteuer-Hebesätze

Kontroverse Diskussion im Gemeinderat Nußdorf über Festlegung der Hebesätze

Nußdorf. Der Gemeinderat hat in seiner November-Sitzung die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer ab 2025 neu festgelegt. Nach einer kontroversen Diskussion über die Höhe der Steuersätze beschloss das Ratsgremium für die Grundsteuer A und B einen Hebesatz von 265 Prozent, für die Gewerbesteuer 330 Prozent. Der Grundsteuer-Hebesatz wurde damit um 65 Prozentpunkte und sehr deutlich gesenkt. Unverändert bei 330 Prozent bleibt der Hebesatz der Gewerbesteuer.

Kämmerer Max Donner erklärte zu Beginn der Beratung, dass wegen der Grundsteuer-Reform zum 1.1.2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen und die Hebesätze festgelegt werden müssen. Auch hinsichtlich der Haushaltsplanung des nächsten Jahres sei ein Beschluss über die Hebesätze wichtig. Der Kämmerer empfahl dem Ratsgremium darüber zu beraten, ob die Hebesätze der Grundsteuer A und B von jeweils 330 Prozent unter Berücksichtigung der neuen Steuermessbeträge noch angemessen sind. Zudem machte Donner darauf aufmerksam, dass die Steuereinnahmen nach Empfehlung der Staatsregierung aufkommensneutral erfolgen sollen, wenngleich dies nicht verpflichtend so sein müsse. Im Haushaltsplan 2024 sind Einnahmen aus der Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) von 40.000 € eingeplant; für die Grundsteuer B (für Grundstücke)von 200.000 €. Auf Grundlage der neu errechneten Messbeträge und bei Beibehaltung der Hebesätze von 330 Prozent würden sich die Einnahmen für die Grundsteuer B fast verdoppeln. Die Ratsmitglieder waren sich deshalb grundsätzlich einig die Grundsteuer-Hebesätze zu senken. Unterschiedlicher Meinung und in zwei Lager gespalten war das Ratsgremium allerdings, inwieweit die Hebesätze gesenkt werden können.

Bürgermeister Toni Wimmer eröffnete die Beratung damit, dass er sich im Grundsatz für eine Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes aussprach und schlug eine Festlegung auf 280 Prozent vor. Gerhard Mittermaier (WZG), Thomas Ober (WZG) und Max Eder (BL) traten für eine noch weitergehende Senkung des Hebesatzes auf 250 Prozent ein. Auch bei 250 Prozent seien die Einnahmen aus der Grundsteuer noch weit höher als in diesem Jahr und im Haushalt eingeplant, betonte Ober. Gerhard Mittermaier sagte, die Bürger sollten nicht mehr als nötig finanziell belastet werden. „Wenn wir bei der Finanzierung unseres Haushalts auf die Grundsteuer angewiesen sind, haben wir sowieso ein Problem,“ so Mittermaier. Franz Purzeller (UW) erinnerte daran, dass die Grundsteuer-Sätze vor einigen Jahren schon einmal bei 440 Prozent lagen, um die Finanzierung der neuen Grundschule zu unterstützen. „Wir sollten vorsichtig sein und den Hebesatz nicht weiter als auf 280 Prozentpunkte senken“. Peter Volk (UW) schloss sich dem an. Eine Senkung auf 300 oder 280 Prozent, sei ein klares Zeichen und entlaste die Steuerzahler. Aber im Hinblick auf die Investitionen, die die Gemeinde in den nächsten Jahren plane, zum Beispiel den Bau eines Feuerwehr-Gerätehauses, müsse man an deren Finanzierung denken. Auch sei zu erwarten, dass immer mehr Kosten auf die Kommune abgewälzt werden und unter anderem eine Erhöhung der Kreisumlage sehr wahrscheinlich sei, so Volk. Auch Kämmerer Donner mahnte, die Hebesätze nicht zu niedrig anzusetzen. „Wenn große Investitionen realisiert werden, die Gemeindesteuern aber niedrig sind, kann eine Kreditaufnahme schwierig werden.“ Franz Aigner (BL): „Die Kosten steigen, auch für die Gemeinde.“ Er trat für einen Kompromiss ein und schlug 265 Prozent als Hebesatz der Grundsteuer vor. Für Helmut Braml (CSU) sind die Hebesätze nicht in Stein gemeißelt und könnten bei Bedarf schon im nächsten Jahr für 2026 neu festgelegt werden. Franz Feil (CSU) forderte dazu auf, beide Seiten zu sehen, zum einen die Interessen der Gemeinde und andererseits die Steuern, die von den Grundstücksbesitzern zu zahlen sind. Die Ausgaben der Gemeinde werden steigen, daran gebe es keinen Zweifel. Die Höhe der Gemeindesteuern werde von der Kommune beschlossen, es sei das Instrument zur Steuerung der Einnahmen, machte Feil deutlich. „Wir haben erhebliche Aufgaben, weitere kommen in den nächsten Jahren auf uns zu, die müssen finanziert werden“, so Christian Ehinger (BL). Die Grundsteuer sei eine wichtige Möglichkeit Einnahmen für die Gemeinde zu generieren. Bürgermeister Wimmer betonte: „Eine Senkung des Hebesatzes um 65 Prozentpunkte ist kein Pappenstiel.“ Auch er will die Bürger entlasten. Mit Blick auf den Gemeindehaushalt müsse man aber die Realsteuern als Instrument der Finanzierung der Gemeinde nutzen. Auch wenn die Grundsteuer-Hebesätze schon lange nicht mehr bei 440 Prozent liegen, wie zu Beginn des Schulhausbaus, so sei die Schule noch lange nicht abbezahlt. Die finanzielle Belastung bestehe weiterhin. Er bat die Ratsmitglieder bei ihrer Entscheidung ein Zeichen zu setzen und den Bürgern durch eine Senkung des Hebesatzes entgegenzukommen. Die Situation der Kommune, mit immer mehr Aufgaben und steigenden Ausgaben, müsse bei der Festlegung der Hebesätze berücksichtigt werden.

Der erste Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung kam, lautete auf eine Festlegung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B mit jeweils 250 von Hundert und für die Gewerbesteuer auf 330 von Hundert. Das Abstimmungsergebnis von 7 zu 7 Stimmen bedeutete, dass der Beschluss abgelehnt ist.

Bei der zweiten Abstimmung wurde über eine Festsetzung der Grundsteuer A und B mit 265 Prozent und der Gewerbesteuer von 330 von Hundert abgestimmt. Für diese Hebesätze ab 1.1.2025 stimmten neun Ratsmitglieder, fünf waren dagegen. Zugestimmt wurde dem Beschluss von Franz Aigner, Helmut Braml, Tine Czogalla, Christian Ehinger, Franz Feil, Hans Posch, Franz Purzeller, Peter Volk und Bürgermeister Toni Wimmer. Abgelehnt wurde der Hebesatz von 265 Prozent für die Grundsteuern von Max Eder, Gerhard Lackner, Gerhard Mittermaier, Thomas Ober, Andreas Schroll. 2. Bürgermeister Gerhard Mittermaier stellte vor der Abstimmung über die Beschlussvorschläge einen Antrag zur Geschäftsordnung und wünschte eine namentliche Abstimmung. Mittermaiers Antrag auf namentliche Abstimmung wurde vom Ratsgremium entsprochen. Mit 9 zu 5 Stimmen beschloss der Gemeinderat die Hebesatzsatzung, mit den zuvor beschlossenen Hebesätzen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer. pv.