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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Aus dem Gemeinderat
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Geschäftsleitung informiert über "nichtöffentliche" Gemeinderatsbeschlüsse

Seit September steht der WC-Container als öffentliche Toilettenanlage auf südlichen Rand des Kirchenparkplatzes. Schon 2023 beschloss der Gemeinderat die Beschaffung, das Fundament sowie die Anschlüsse für Wasser und Strom konnten erst im letzten Sommer und Herbst geschaffen werden.

Aus der Dezember-Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. In der letzten Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2024 wurden zahlreiche Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen, die im ersten Halbjahr des letzten Jahres gefasst wurden, öffentlich bekannt gemacht.

Im Januar 2024 beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, dass die Wirtschafts- und Steuerberatungs-GmbH Schüllermann, Würzburg mit der Erstellung der Jahresrechnungen 2022 und 2023 beauftragt wird. Die Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse belaufen sich auf etwa 60.000 Euro. Für die Errichtung eines Fundaments und des Wasser- und Stromanschlusses für den WC-Containers, der als öffentliche Toilette auf dem Parkplatz an der Pfarrkirche aufgestellt wurde, stimmte der Gemeinderat den Gesamtkosten von 18.950 Euro zu. Grabarbeiten und der Bau eines Fundaments wurden von der Firma Posch-Bau, Nußdorf für 11.755 Euro ausgeführt; den Stromanschluss erstellte die EGW-Dienstleistungs-GmbH, Traunstein für 5.321 Euro und der Wasseranschluss erfolgte durch den Zweckverband Harter Gruppe für 1.874 Euro.

Einstimmig beschloss das Ratsgremium im April die Beschaffung eines Ratsinformationssystems für den Sitzungsdienst und eines dazugehörigen Dienstleistungspakets bei der Firma komuna GmbH, Altdorf. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung. Mit Beginn des neuen Jahres wird das Ratsinformationssystem in Betrieb genommen. Bei der Sitzung im Juni beschlossen die Gemeinderäte die Planungsleistungen zur Erneuerung der Entwässerung in Sondermoning an der Harter Straße, Schloßbergstraße und am Eichenweg an das Ingenieurbüro BSM, Traunwalchen zu vergeben. Der Neubau der Straßenentwässerung an den drei Siedlungsstraßen wird im nächsten Jahr erfolgen. Mit der Belieferung des Mittagsessen für die gemeindliche Mittagsbetreuung an der Grundschule Nußdorf für das Schuljahr 2024/2025 wurde das Mütterzentrum Traunstein e. V. beauftragt. In der Juni-Sitzung 2024 wurde zudem beschlossen ein mobiles Notstromaggregat bei der Firma Landtechnik Eder, Matzing zu beschaffen und die Informationstechnologie (IT) für die Grundschule Nußdorf an einen externen Dienstleister, die Fa. Skool für einen Gesamtbetrag von 12.962 Euro zu vergeben. Einstimmig erfolgte die Beschlussfassung zur Beauftragung der Fa. STRABAG AG, Traunstein für verschiedene Kleinasphaltierungen im Gemeindegebiet gemäß Angebotssumme von 32.570 Euro. Die Asphaltierung der Eggartstraße in Aiging wurde an die Fa. Swietelsky, Traunstein zum Angebotspreis von 14.798 Euro vergeben.

Die uneingeschränkte Zustimmung des Ratsgremiums fanden die zwei Bauanträge und der Antrag auf Vorbescheid, über die in der letzten Sitzung des Jahres 2024 beraten wurde. Einstimmig genehmigt wurde der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Litzlwalchen, westlich des Weidbodenwegs, als Ersatzbau für ein bestehendes Gebäude. Dieses soll abgerissen werden; an selber Stelle soll ein Wohnhaus entstehen, in dessen Kellergeschoss Garagen integriert werden. Für die Zufahrt zu den Garagen muss das Gelände entsprechend abgegraben werden. Um Überflutungen zu vermeiden, von denen das bestehende Wohngebäude immer wieder betroffen war, soll der Fußboden im Erdgeschoss des Neubaus im Vergleich zum Bestand um rund 60 cm angehoben werden. Die anfänglichen Bedenken der Gemeinderäte, der geplante Neubau würde zu sehr in die Höhe ragen und sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügen, konnten nach Rücksprache mit dem Bauamt des Landratsames zerstreut werden und bei der erneuten Beratung über den Antrag wurde dem Neubau gemäß vorgelegter Planung zugestimmt. Einstimmig genehmigt wurde die Errichtung eines Gartenhauses mit einem Grundriss von 4 x 4 m und einer Höhe von 2,80 m auf einem Grundstück an der Wanger Straße. Weil das Gartenhaus außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll, erteilte das Ratsgremium eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Ohne Gegenstimme erteilten die Ratsmitglieder ihre Zustimmung zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf einem noch unbebauten Grundstück „Am Martlberg“, westlich des Weges zur Siedlung an der Esentalstraße. Auch für dieses Bauvorhaben stellte der Gemeinderat eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht, bezüglich der geringen Überschreitung der Baugrenze, der Höhe des Gebäudes und der geplanten Geschosse. pv.