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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Kirchliche Nachrichten
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Pfarrei Nußdorf - Pfarrgemeinderat

Bekanntgabe zur Pfarrgemeinderatswahl

Der Wahltermin ist Sonntag, 1. März 2026.

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

1.

Online-Wahl vom 9. Februar bis 25. Februar 2026, 23.59 Uhr.

2.

Im Wahllokal Pfarrheim Wangerstr. 6 von 8 bis 11 Uhr

3.

Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort formlos oder nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 9. Februar 2026 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 01.03.26, 11 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein-

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Februar 2026 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.

Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Formular erhalten Sie im Pfarrbüro oder online unter deine-pfarrgemeinde.de, Vorbereitung und Durchführung, Formulare (03). Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 1. Februar 2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Den Wahlausschussvorsitz erreichen Sie über das Pfarrbüro 08669 – 6816.

Für den Wahlausschuss:  — Peter Hoefeler (Vors. Wahlausschuß)