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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Aus dem Gemeinderat
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Bebauungsplan für Katastrophenschutzzentrum geändert

Westlich der Zufahrtsstraße zum Kreisbauhofes soll das Katastrophenschutz entstehen. Der Gemeinderat Nußdorf hat nun die 2. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Eine Festsetzung von Nutzungszeiten, wie von den Anliegern gefordert, ist rechtlich jedoch nicht möglich.

Festlegung von Nutzungszeiten für K-Schutz-Zentrum rechtlich nicht möglich

Nußdorf. In der letzten Sitzung des letzten Jahres beschloss der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Bauhof des Landkreises Traunstein“ als Satzung. Der als „Sondergebiet“ bezeichnete Bebauungsplan betrifft nicht nur den Kreisbauhof, sondern den Bereich des geplanten Katastrophenschutzzentrums, das der Landkreis Traunstein westlich des Bauhofes, zwischen Hartmann und Litzlwalchen errichten möchte.

Die Beschlussfassung über den Erlass der Satzung des Bebauungsplanes wurde in der Novembersitzung des Gemeinderates zurückgestellt, nachdem Anwohner eine Festsetzung von Nutzungszeiten oder einen nur vorübergehenden Betrieb des Katastrophenschutzzentrums gefordert hatten. Sie befürchten vor allem Lärmbelastungen und ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen. Eine Festsetzung von Nutzungszeiten wurde geprüft, sei aber rechtlich nicht möglich, informierte stellvertretender Geschäftsleiter Max Donner. Die Begründung in Bezug auf die Immissionen und die Nutzung wurde aber nochmals angepasst und lautet nun: „Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird der südliche Teil des Änderungsbereiches tatsächlich lediglich temporär, also sehr unregelmäßig, im Rahmen von Einsätzen und Übungen genutzt. Damit entstehen Geräuschimmissionen nur während der Nutzungszeit des Katastrophenschutzzentrums und nicht dauerhaft, wie beim Kreisbauhof.“ Durch diese Begründung sei der Schutz der Nachbarschaft vor Immissionen im Vergleich zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Bauhof des Landkreises Traunstein“, das künftige Katastrophenschutzzentrum betreffend, deutlich verbessert, betonte Bürgermeister Toni Wimmer. Zwölf der 14 anwesenden Ratsmitglieder stimmten dem Satzungsbeschluss zu, Helmut Braml und Gerhard Mittermaier stimmten dagegen.

Einstimmig genehmigt wurde der Antrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses in Aiging, zwischen Traunsteiner Straße und Rauschbergstraße und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einem Büroteil im Obergeschoss. Zudem genehmigte das Ratsgremium die Errichtung von drei überdachten Stellplätzen mit PV-Anlage und einem Fahrrad- und Müllhäuschen. Dem Gemeinderat wurde nun eine Überarbeitung der Planung vorgelegt. Im Erstantrag an den Gemeinderat waren zwei Gebäude vorgesehen. Diese Planung missfiel dem Ratsgremium aufgrund der hohen Versiegelung des Grundstücks durch 18 Stellplätze und kaum Grünflächen auf dem Grundstück. Der neue, nun genehmigte Bauantrag sieht nur noch ein Wohngebäude vor. Dadurch ist deutlich mehr Platz für Rasenflächen und Bepflanzung, zudem ist ein Kinderspielplatz vorgesehen.

Keine Einwände gab es zum Bauantrag eines Lagerzeltes in Nußdorf-Baumgarten am Feldschneiderweg. Das Zelt mit einer Grundfläche von 32 m² soll als Nebenanlage nördlich eines Gewerbegebäudes entstehen. Der Gemeinderat genehmigte die Errichtung mit der Auflage, dass das Zelt bestehen bleiben darf, solange der Betrieb an seinem Standort in Nußdorf tätig ist. Das Unternehmen wird seinen Betrieb nach Traunstein verlegen. Erst vor kurzem fand der Spatenstich für das neue Betriebsgebäude statt. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Antrag auf Erweiterung eines Milchviehstalles zum Einbau von zwei Melkrobotern auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Nußdorf an der Hauptstraße. Abgelehnt wurde hingegen der Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Sondermoning, im südöstlichen Bereich der Kreuzbergstraße. Grund für die Ablehnung des Bauantrages sind mehrere Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes, die einer Klärung bedürfen. „Der Antrag ist noch nicht entscheidungsreif“, betonte Max Donner. Zur Einhaltung von Fristen wurde der Antrag einstimmig abgelehnt. Hätte der Gemeinderat keine Entscheidung getroffen, wäre das Bauvorhaben stillschweigend genehmigt.

Vom Gemeinderat zugestimmt wurde einer Vereinbarung mit der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH, mit der die Finanzierung der Jahre 2026 bis 2030 sichergestellt wird. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde wird durch die Zahl der Übernachtungen im vorletzten Tourismusjahr (1.11.23 bis 31.10.24) bestimmt. Für die Gemeinde Nußdorf waren dies 1010; die Umlage beträgt 0,15 € je Übernachtung. Die Gemeinde Nußdorf beteiligt sich somit für 2026 mit 151,50 €. Der Umlagebetrag erhöhte sich, im Vergleich zum bisherigen Beitrag um rund 25,00 €. pv.