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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderat erhöht Förderung für Musikschüler

Aus der April-Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung im April der neuen Kostensatzung der Sing- und Musikschule Traunwalchen der Stadt Traunreut für das Schuljahr 2023/2024 zu und beschloss zudem künftig 35 Prozent der Elternbeiträge als Förderung zu tragen. Bisher übernahm die Gemeinde 30 Prozent der Elternanteile. Zugleich beschloss der Gemeinderat am jährlich maximalen Förderbetrag von 30.000 € festzuhalten, wie im Haushaltsplan festgesetzt.

Wegen der Neukalkulation der Gebühren für das kommende Schuljahr befasste sich der Gemeinderat damit. Toni Litzinger von der Verwaltung berichtete, dass sich die Zahl der Musikschüler in den letzten Jahren erhöht hat. Im Jahr 2021 besuchten 52 Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Nußdorf die Musikschule, im letzten Jahr 66. Würde sich die Schülerzahl im kommenden Schuljahr auf 75 Schüler erhöhen, bedeute dies für die Gemeinde einen Förderbetrag von gesamt 25.500 Euro und damit eine Summe unterhalb des gedeckelten Höchstbeitrages. Rund 4.500 Euro würden als Puffer für eine eventuelle Defizitbeteiligung zur Verfügung stehen.

Franz Purzeller (UWG) schlug vor die Förderanteil der Gemeinde an den Gebühren grundsätzlich zu erhöhen, auf zum Beispiel 35 Prozent; die Deckelung von maximal 30.000 Euro aber zu belassen. Die Musikschule leiste Beachtliches, wovon vor allem die Musikkapelle Nußdorf und dessen Jugend- und Nachwuchsarbeit profitiere. Christian Ehinger (BL) schloss sich an. Der gedeckelte Höchstbetrag werde seit Jahren nie ausgeschöpft, deshalb solle die Gemeinde Nußdorf als Mitglied im Musikschulzweckverband und in Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Gebühren reagieren und den Kommunalanteil anpassen. Max Eder (BL) sprach sich für eine Erhöhung auf 40 Prozent und einen Höchstbetrag von jährlich 35.000 Euro aus. Gerhard Mittermaier (UWG) sagte, ihm seien keine Beschwerden der Eltern der Musikschüler bekannt, dass die gemeindliche Förderung zu gering oder unangemessen sei. Er wolle den prozentualen Förderanteil bei 30 Prozent belassen, ebenso den Deckelbetrag.

Für Bürgermeister Toni Wimmer (CSU) ist die Förderung der Musikschule als freiwillige Leistung der Gemeinde „gut investiertes Geld“. Mit den Vorschlägen auf Erhöhung des Kommunalanteils renne man bei ihm offene Türen ein, so Wimmer. Er sprach sich dafür aus den gemeindlichen Förderanteil in diesem Jahr unverändert zu lassen, wie in der Haushaltsplanung fixiert. Im nächsten Jahr aber sollte der Kommunalanteil erhöht werden, schlug der Rathauschef vor. Dies müsse bei der Aufstellung des Etatplans 2024 berücksichtigt werden. Eine erste Abstimmung mit dem Beschluss der Beibehaltung eines 30-prozentigen Förderbetrages und mit Deckelung von 30.000 Euro ging 7 zu 7 aus, was einer Ablehnung des Beschlusses bedeutete. Ein weiterer Beschlussvorschlag, der eine Erhöhung der gemeindlichen Förderung an den Unterrichtsgebühren auf 35 Prozent beinhaltete mit Beibehaltung der maximalen Haushaltsdeckelung von 30.000 Euro fand mit 11 zu 3 Stimmen eine deutliche Mehrheit.

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Antrag auf An- und Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Einbau einer zweiten Wohneinheit und Errichtung von Stellplätzen in Wang. Durch den Anbau eines Windfangs und eines Balkons wird die Grundflächenzahl für Nebenanlagen und der festgesetzte Baukörper geringfügig überschritten. Den notwendigen Befreiungen stimmten die Ratsmitglieder ebenfalls zu. Ohne Gegenstimme genehmigte das Ratsgremium die Aufstellung eines Büro- und Lagercontainers an der bestehenden Kiesgrube am Asbachholz, westlich von Weiderting, an der Straße nach Wang. Ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigt wurde der Bauantrag zur Erweiterung eines Milchviehlaufstalles in Aiging, Am Waldrand.

Als Satzung beschlossen wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Waldhofstraße für den Bereich eines Grundstücks nördlich der Straße „Am Oberfeld“. Der Grundstücksbesitzer beantragte eine Veränderung der Höhenkote und den Bau einer Glasdachkonstruktion für die Terrasse. Bei der juristischen Prüfung stellte sich heraus, dass die Abweichung der Höhenkote einen Grundzug der Planung darstelle, die nicht durch Befreiung genehmigt werden kann. Dazu war eine Änderung der Festsetzungen der Bauleitplanung erforderlich, die vom Gemeinderat mit 9 zu 4 Stimmen per Satzungsbeschluss bestätigt wurde. Bei nur einer Gegenstimme fassten die Ratsmitglieder den Beschluss zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Sondermoning für ein Grundstück am Windbergweg. Der Gemeinderat sah den geplanten Neubau auf dem Grundstück als zu hoch an, da in der Umgebungsbebauung lediglich Kniestockhäuser zugelassen und errichtet wurden. Vom Planer wurde dem Gemeinderat eine neue Entwurfsplanung vorgelegt, bei der die seitliche Wandhöhe um 1,50 Meter auf neu 4,90 Meter reduziert und die Oberkannte der Rohdecke im Erdgeschoss um 0,40 m über NN angehoben wurde. Beides wurde nun im Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

pv.