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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Aus dem Gemeinderat
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Viermal Einstimmigkeit zu Bauanträgen und Bauleitplanung

Aus der Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. Über einen Bauantrag, zwei Bauvoranfragen und die Änderung des Bebauungsplanes „Aiging Ortsmitte“ beriet der Gemeinderat Nußdorf in seiner Sitzung Anfang Mai. Alle vier Beschlüsse dazu wurden positiv und einstimmig, mit Zustimmung aller 15 Ratsmitglieder beschlossen.

Genehmigt wurde der Bauantrag auf Errichtung und Erweiterung einer Lagerhalle für Stroh, Heu und Hackschnitzel auf einem landwirtschaftlichen Anwesen an der Waldhofstraße in Nußdorf. Der Landwirt beabsichtigt eine bestehende Lagehalle mit einer Grundfläche von 102 m² erheblich zu vergrößern. Die neue Lagerhalle wird 32 Meter lang und 16 Meter breit sein, die Grundfläche vergrößert sich um das mehr als fünffache auf insgesamt 525 m². Die mittlere Wandhöhe für das Gebäude beträgt 4,18 Meter. Unter dem Vorbehalt der Privilegierung genehmigten die Ratsmitglieder den Bauantrag ohne Gegenstimme.

Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Gartenweg, am nordöstlichen Ortsrand von Litzlwalchen wurde ebenso zugestimmt, wie der Voranfrage zum teilweisen Abbruch des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in Herbsdorf nördlich der Dorfstraße und dem Neubau eines Anbaues für ein Wohngebäude mit einer Wohneinheit.

Zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Aiging-Ortsmitte“ und der teilweisen Aufhebung der Bauleitplanung für den südöstlichen Bereich stimmte das Ratsgremium der Fortführung und den weiteren Verfahrensschritten zu. Hintergrund für die Teilaufhebung sind verschiedene Bauvorhaben im aktuell noch bestehenden Geltungsbereich, die nur durch Änderung der Bauleitplanung machbar wären. Auch sind einige Festsetzungen im Bebauungsplan nicht mehr nachvollziehbar. Im Juli des letzten Jahres entschied der Gemeinderat und die Änderung bzw. Reduzierung des Geltungsbereiches in die Wege zu leiten. „Mit der Teilaufhebung schaffen wir, im positiven Sinn, mehr Möglichkeiten für Bauwerber“, betonte Bürgermeister Toni Wimmer, zumal sich keine negativen Auswirkungen weder für die Grundstückeigentümer, noch für die Gemeinde ergeben. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Teilaufhebung des Bebauungsplans „Aiging Ortsmitte“ zur Kenntnis und fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Entwurfsplanung mit Begründung sowie den Umweltbericht. Die Verwaltung wurde beauftragt im nächsten Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden (Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

Die Zustimmung des Gemeinderates fand die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl zum Amtsgericht Traunstein für die Jahre 2024 bis 2028. Fünf Personen, zwei Frauen und drei Männer, mit Wohnsitz im Gemeindegebiet bewerben um ein Amt als ehrenamtliche Richter, was vom Ratsgremium gewürdigt wurde.

pv.