Titel Logo
Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

„Big Five“-Investitionen beherrschen Bürgerversammlung

Ein neues größeres Feuerwehrgerätehaus, um die seit Jahren bestehenden Mängel, vor allem zum Arbeitsschutz zu beseitigen, ist eine der fünf großen Investitionen, die in Nußdorf anstehen. Zudem waren Rathaus, Kindergarten, alte Schule und Turnhalle die Themen, über die Bürgermeister Toni Wimmer bei der Bürgerversammlung zum aktuellen Sachstand informierte.

Nußdorf. Die sogenannten „Big Five“, die fünf großen Investitionen, die in der Gemeinde anstehen und seit Monaten, insbesondere seit der Bildung eines Bürgerrates und dessen Vorschlägen zur Zukunft der Alten Schule diskutiert und beraten werden, standen auch im Mittelpunkt der Bürgerversammlung. Mehrere Anfragen – vorab schriftlich beim Rathaus eingereicht oder mündlich vorgetragen - betrafen diese fünf Themen: Neubau eines Feuerwehr-Gerätehauses, Erweiterung des Kindergartens, Ausbau und Vergrößerung des Rathauses, Bau einer Turn- oder Mehrzweckhalle und die Frage, wie es mit der Alten Schule am Dorfplatz weitergeht bzw. wie das Grundstück künftig genutzt werden kann.

Vor der Beantwortung der Fragen machte Bürgermeister Toni Wimmer seiner Enttäuschung Luft, dass die meisten Fragen anonym bei der Gemeinde eingegangen sind. Er finde es „ein stückweit feige und verstehe nicht“, warum die Fragesteller ihren Namen nicht auf die Blätter geschrieben haben, die im Briefkasten des Rathauses gefunden wurden. Lange habe er überlegt, ob er die anonymen Anfragen überhaupt beantworten soll, habe sich dann aber entschieden auch darauf Antwort zu geben.

Bezüglich Feuerwehrgerätehaus sagte Wimmer, dass die Planung ergebnisoffen laufe. Den aktuellen Standort des Feuerwehrhauses hält der Bürgermeister als nicht geeignet, auch dann nicht, wenn das benachbarte Rathaus ausziehen würde. Der Mindestbedarf an benötigter Fläche, zum Beispiel an Parkplätzen, könne nicht geschaffen werden. Dennoch werde eine Realisierung auf dem bestehenden Grundstück geprüft, ebenso ob ein Feuerwehrhaus in einem leerstehenden oder freiwerdenden gewerblichen Gebäude realisiert werden kann. „Als Ultima Ratio wird auf der grünen Wiese gebaut,“ so Wimmer. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein passendes Grundstück gefunden wird. Das Rathaus könne nach Wimmers Ansicht bleiben, wo es ist. Sofern die Feuerwehr eine neue Unterkunft an anderer Stelle bekommt, könne das Gerätehaus für die Gemeindeverwaltung umgebaut und genutzt werden.

Was die Alte Schule am Dorfplatz betrifft, wies Bürgermeister Wimmer den Vorwurf eines anonymen Fragestellers entschieden zurück. Er hatte geschrieben, dass es die Gemeinde seit Jahren nicht schaffe eine Lösung für das alte Schulhaus zu finden. „Obwohl jeder weiß, dass nur ein Abriss das Wirtschaftlichste ist, werde die Entscheidung auf den Bürgerrat abgewälzt, um hier keine Verantwortung übernehmen zu müssen.“ Wimmer erwiderte: „Die Entscheidung über die Zukunft der Alten Schule wurde und wird in keiner Weise auf den Bürgerrat abgewälzt.“ Der Bürgerrat sei als Instrument der Bürgerbeteiligung ins Leben gerufen worden, um ein Meinungsbild und Vorschläge der Bürgerschaft zu erhalten. Einziges Entscheidungsorgan sei der Gemeinderat, machte Wimmer deutlich. Nach wie vor gebe es einen Interessenten, der das ehemalige Schulhaus vorübergehend mieten möchte, frühestens ab August 2026. Der Rathauschef machte deutlich, dass dem Interessenten abgesagt werde, sobald sich seitens der Gemeinde eine konkrete Nachnutzung der alten Schule abzeichne.

Zum Kindergarten berichtete der Bürgermeister, dass es seit längeren Überlegungen zur Schaffung einer dritten Gruppe gebe. Absprachen und ein Ortstermin mit dem Träger, der Katholischen Kirchenstiftung, fanden vor mehr als einem Jahr statt. Zu Beginn dieses Jahres teilte die Erzdiözese München-Freising mit, dass ein Gutachten zum baulichen Zustand des, mehr als 50 Jahre alten Gebäudes in Auftrag geben werde. Vom Tisch sei, dass auf dem Grundstück des Kindergartens ein Waldkindergarten entsteht. Eine private Initiative dazu sei gescheitert und auch die Gemeinde wird keinen Waldkindergarten betreiben, informierte Wimmer.

Die Absicht eine Turnhalle neben der neuen Grundschule zu bauen, werde weiterhin verfolgt. Den Anstoß dazu gab der Sportverein, der die bestehende Turnhalle sanieren will. Dazu fanden ein erstes Treffen und eine Bewertung der notwendigen Maßnahmen statt. Wer Bauherr einer neuen Turnhalle sein wird – die Gemeinde oder der Sportverein – sei einerlei, wichtig sei größtmögliche Fördermöglichkeiten zu nutzen. Bürgermeister Wimmer kündigte an, dass sich der Gemeinderat nach der Sommerpause zu einer Klausurtagung treffen wird, bei der eine Prioritätenliste zu den „Big Five-Themen“ erarbeitet werden soll. Vorrangig wichtig sei für ihn das Feuerwehrhaus. Dafür seien im Haushalt 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 insgesamt 5,4 Mio. Euro eingeplant.

Weitere Fragen, teilweise auch wieder anonym vorgebracht, betrafen den Jahresabschluss 2018, für den der Gemeinderat die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters Hans Gnadl wegen erheblicher Mängel im Haushalts- und Kassenwesen verweigerte. Die Fragesteller wollten wissen, wie die Gemeinde weiter vorgehe, welche Kosten durch die nachträgliche Aufarbeitung entstanden sind und ob Regressansprüche gegen die seinerzeit Verantwortlichen geprüft werde. Dazu informierte der Rathauschef, dass die Jahresabschlüsse 2019 bis 2022 vorliegen und vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Beanstandungen der überörtlichen Prüfung zu den Jahren 2017 bis 2022 seien größtenteils abgearbeitet. Die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 sei in Auftrag gegeben, der Jahresabschluss 2024 werde der erste sein, der wieder selbständig, von Kämmerer Max Donner erstellt wird. Die Erstellung eines Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer koste die Gemeinde rund 30.000 Euro. Der entstandene Gesamtschaden könne noch nicht abschließend beziffert werden. Ob Schadenersatzansprüche gegen den ehemaligen Bürgermeister erhoben werden können, werde derzeit geprüft. Regressansprüche gegen den ehemaligen Kämmerer, der buchhalterische Grundsätze im Kassen- und Haushaltswesen des Jahres 2018 umfangreich verletzt habe, seien nicht möglich. Dies würde nur bei vorsätzlichem Handeln greifen, ein solches könne dem damaligen Kämmerer nicht nachgewiesen werden. Bürgermeister Wimmer informierte, dass im Jahr 2018, für das der Gemeinderat die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters Gnadl verweigerte, ein Überschuss von 669.000 Euro erzielt wurde. Auch in den Folgejahren bis 2023 gab es positive Jahresergebnisse mit Überschüssen zwischen 720.000 und 910.000 Euro. Ausnahme war das Jahr 2019, mit einem Minus von 77.000 Euro. „Die finanzielle Lage der Gemeinde ist weiterhin sehr zufriedenstellend“ so Bürgermeister Toni Wimmer. Nach Jahren, in denen sehr zurückhaltend und nur das Nötigste investiert wurde, werden in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für Investitionen ausgegeben, vor allem für den Neubau der Entwässerung mehrere Siedlungsstraßen in Sondermoning, was rund 900.000 Euro kosten wird. Zum Jahresende 2024 hatte die Gemeinde ein Finanzvermögen von beinahe fünf Millionen Euro. Bis zum Ende dieses Jahres werde der Schuldenstand auf 1,1 Millionen Euro zurückgehen, berichtete Wimmer.

Einige Anfragen bezogen sich auch auf das Wirtshaus Aiging, dass die Gemeinde mittlerweile verkauft hat. Bürgermeister Wimmer gab bekannt, dass es seit Anfang des Jahres von Wirtin Maria Seehäusl unter dem Namen „Taferngasthof Augenblick 1471“ als Wirtshaus und Beherbergungsbetrieb geführt wird. Besonders Interesse hatten einige Redner am Kaufpreis des Gebäudes und 3500 m² großen Grundstücks. Den gab der Rathauschef aber nicht bekannt. Der Gemeinderat und in Absprache mit der Käuferin sei beschlossen worden einzelne Vertragsbestandteile, wie den Kaufpreis nicht zu veröffentlichen. Wimmer informierte aber, dass vor dem Verkauf ein Wertgutachten erstellt wurde. Auch sei das Objekt mit der Zweckbindung verknüpft, dass es mindestens 14 Jahre als Gastwirtschaft betrieben werden muss. Bei Zuwiderhandlung drohen Vertragsstrafen, auch wurde ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde vereinbart. Zudem wurden umfangreiche Dienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde vertraglich geregelt, wie die öffentliche Nutzung des Spielplatzes, Wegerechte zu den Bushaltestellen und die Standorte von Laternen sowie Leitungsrechte.

Eine weitere anonyme Anfrage betraf die Wohnraumschaffung: „Um den Ort jung und attraktiv zu halten, werde Wohnraum benötigt. Wie sieht es damit aus? Oder will man den Ort veralten lassen, weil man den Aufwand von mehr Einwohnern scheut?“ Dazu antwortete der Bürgermeister, dass die Gemeinde bereits 2021 Planungen vorangetrieben habe in Herbsdorf Baugrund für Einheimische auszuweisen. Dieses Vorhaben wurde von der Regierung von Oberbayern gestoppt, weil es gegen den Landesentwicklungsplan verstoße. Die Begründung der Ablehnung lautete, dass im Außenbereich keine weiteren Flächen versiegelt werden, wenn im Innenbereich eine Verdichtung möglich sei. In verschiedenen Ortsteilen gebe es Baulücken, die geschlossen werden könnten. Die Gemeinde habe deshalb eine Potentialanalyse in Auftrag gegeben, die der Regierung von Oberbayern bereits vorliegt. Erst wenn mit dem Ergebnis des Gutachtens nachgewiesen wird, dass die Innenverdichtung nicht überall möglich ist, wird der Gemeinde erlaubt, Bauflächen im Außenbereich auszuweisen. „Weder will die Gemeinde, dass die Orte veralten, noch scheuen wir uns davor mehr Einwohner zu bekommen“, erwiderte der Bürgermeister dem anonymen Fragesteller. Alexandra Huber fragte an, ob es Überlegungen gibt, dass der 1. Bürgermeister nach den Kommunalwahlen 2026 haupt- und nicht wie bisher ehrenamtlich tätig ist? Ab 2500 Einwohnern sieht die Bayerische Gemeindeordnung einen hauptamtlichen Rathauschef vor, Nußdorf habe jedoch „nur“ 2350 Einwohner und somit einen Bürgermeister im Ehrenamt, es sei denn der Gemeinderat würde bis spätestens 90 Tage vor der Wahl eine hauptamtliche Bürgermeisterstelle beschließen. Bürgermeister Wimmer sagte, er sei der Ansicht, dass eine ehrenamtliche Ausübung des Bürgermeisteramtes für Nußdorf vollkommen ausreichend ist. Er bringe die vielen Termine als Ehrenamtsbürgermeister gut mit seinem Beruf als Kriminalhauptkommissar in Einklang. Das liege aber auch am hervorragenden Team im Rathaus. Wimmer kündigte an, bei der nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2026 erneut für das Amt des ehrenamtlichen 1. Bürgermeisters zu kandidieren. pv.