Nußdorf. Zu Beginn der Mai-Sitzung des Gemeinderates beschlossen die Ratsmitglieder, dass die Sitzung trotz eines sogenannten Ladungsmangels stattfinden kann. Bürgermeister Toni Wimmer informierte, dass die Einladung zur Sitzung nicht bei allen Ratsmitgliedern termingerecht eingegangen ist. Die Sitzungseinladung mit Tagesordnung sei zwar rechtzeitig verschickt worden, der Postweg habe jedoch länger als üblich gedauert. Einige Ratsmitglieder hatten die Einladung zu spät erhalten. Die 14 anwesenden Ratsmitglieder stimmten dennoch für die Durchführung der Sitzung.
Die Bauvoranfrage zum Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes in Sondermoning an der Moosstraße und die entsprechende Nutzungsänderung wurde vom Gemeinderat positiv bewertet. Der Antragsteller will die Traufe des Haupthauses und des landwirtschaftlichen Gebäudes um bis zu 54 Zentimeter anheben, auch soll das Dach erneuert werden, die Firsthöhe bleibt aber unverändert. Beim Ausbau des Obergeschosses wird eine Decke eingezogen, mit dem Ziel einen vergrößerten Wohnraum zu schaffen. An den insgesamt zwei Wohneinheiten ändere sich nichts, weshalb die fünf Stellplätze, die laut vorgelegter Entwurfsplanung ausgewiesen werden, ausreichend sind. Die Ratsmitglieder stellten ihre Zustimmung für den erwarteten Bauantrag einstimmig in Aussicht.
Ohne Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes „Aiging Nord“ und schuf damit die Grundlage für die Errichtung einer weiteren Wohneinheit auf einem Grundstück an der Herbsdorfer Straße. Der Antragsteller beabsichtigt die bestehende Garage aufzustocken und Wohnräume zu schaffen. Mit Höhe der Aufstockung soll mit 5,30 m dem bestehenden Wohnhaus angeglichen werden. Auf dem Grundstück sollen im Zufahrtsbereich zwei weitere Stellplätze errichtet werden. Die dann insgesamt vier Stellplätze entsprechen den Vorgaben der Bauleitplanung. Da Einzelbefreiungen von den Vorgaben der Bauleitplanung nicht möglich sind, beschloss das Ratsgremium die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren und fasste den Aufstellungsbeschluss.
Schon mehrmals lag dem Gemeinderat der Antrag auf Errichtung eines Wohngebäudes auf einem noch unbebauten Grundstück südlich der Weidanger Straße vor. Die bislang, in zurückliegenden Sitzungen vorgelegten Planungen fanden nicht die Zustimmung des Ratsgremiums und hielten auch die Vorgaben der Bauleitplanung in mehreren Punkten nicht ein. Mit einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Esentalanger“, dem der Gemeinderat nun zustimmte, wurde die Voraussetzung für die Errichtung eines Doppelhauses mit Anbau je einer Garage geschaffen. Die Gemeindeverwaltung und die Ratsmitglieder sahen in der neuen Planung eine deutliche Verbesserung, vor allem, weil eine „Riegelwirkung“ - die Bebauung auf der gesamten Grundstückslänge - nicht mehr nachverfolgt wird und mit einer flächensparenden Nachverdichtung Wohnraum für zwei junge Familien geschaffen wird.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Erlass einer Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis. Die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2017 bis 2021 stellte fest, dass die Gemeinde keine Kostensatzung für die Berechnung von Amtshandlungen habe. Um jedoch Kosten und Gebühren erheben zu können, müsse vom Gemeinderat eine Kostensatzung bestimmt werden.