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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderat Nußdorf will Präzedenzfall verhindern

In Sondermoning an der Harter Straße soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung entstehen. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für einen kompakten Baukörper mit Aufstockung der Garage für eine Einliegerwohnung aus und gegen einen seitlichen Anbau und damit größerer versiegelter Grundfläche.

Zustimmung für „klaren und ruhigen Baukörper“ für Einfamilienhaus in Sondermoning – Aus der Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. In der ersten Sitzung nach der Konstituierung des Nußdorfer Gemeinderates hatten es die Ratsmitglieder ausschließlich mit Bauleitplanung und Bauanträgen zu tun. Einstimmig genehmigt wurde der Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Sondermoning an der Harter Straße. Dabei entschied sich das Ratsgremium für einen zusammenhängenden Baukörper mit Aufstockung einer Garage für eine Einliegerwohnung. Eine ebenfalls vorgelegte alternative Bauausführung, bei der die Einliegerwohnung erdgeschossig angebaut wird, lehnten die Ratsmitglieder ab und folgten damit der Empfehlung des gemeindlichen Bauamtes. Eine Befreiung für die Gebäudeform mit Einliegerwohnung als erdgeschossiger Anbau würde nach Einschätzung von Bauamtsleiterin Maria Stippel „einen Präzedenzfall mit weitreichenden Konsequenzen“ schaffen. Optisch reihe sich die Variante mit Einliegerwohnung auf der Garage deutlich besser ein und stelle einen Baukörper dar, der den Grundzügen der Planung entspreche. Im Bebauungsplan ist dies beschrieben mit: „Als Gebäudeform ist ein klarer, ruhiger, gerichteter, rechteckiger Baukörper vorzusehen.“ Durch die integrierte Einliegerwohnung reduziere sich die versiegelte Grundfläche und der Baukörper erstrecke sich nicht mehr über die beinahe gesamte Länge des Grundstückes entlang der Harter Straße, so die Bewertung einiger Ratsmitglieder. Mit der Genehmigung des Bauantrages mit Aufstockung der Garage erteilte der Gemeinderat zudem eine Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenzen und der seitlichen Wandhöhe der Garage. Auch wurde hinsichtlich der An- und Abböschung des natürlichen Geländes einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.

Gebilligt wurde der Planentwurf für die 12. Änderung des Bebauungsplans „Baumgarten“ für ein Grundstück am Feldschneiderweg. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Fachstellen, den sogenannten Trägern öffentlicher Belange. Der Bauwerber will auf dem 953 Quadratmeter großen Grundstück ein Sechs-Familienhaus mit Tiefgarage bauen. Die überbaubare Grundfläche beträgt 300 m², die seitliche Wandhöhe des Gebäudes soll 6,20 m betragen. Um dies verwirklichen zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes, bezogen auf das Grundstück notwendig. Bereits im Juni 2024 fasste das Ratsgremium den Aufstellungsbeschluss, danach aber ruhte das Verfahren auf Wunsch des Bauwerbers, weil er das Vorhaben überdenken und möglicherweise neu planen wolle.

Im März dieses Jahres wurden neue Planunterlagen eingereicht, die vor allem in den Festsetzungen für Stellplätze geändert wurden, weil die Gemeinde zwischenzeitlich eine neue Stellplatzsatzung beschlossen hatte. Pro Wohneinheit sind je zwei Stellplätze vorgeschrieben, für das geplante Bauvorhaben eines Sechs-Familienhauses somit 12 Stellplätze, die voraussichtlich durch den Bau einer Tiefgarage sichergestellt werden sollen. Nach wie vor stellten die Ratsmitglieder in Frage, ob das geplante Gebäude mit sechs Wohneinheiten im Verhältnis zum Grundstück nicht zu groß sei. Das Baugrundstück befindet sich am Rande eines Gewerbegebietes mit einem hohen Betriebsgebäude im Südosten und grenzt im Nordwesten an ein Mischgebiet mit Einfamilienhaus an. „Es können auch nur vier Wohneinheiten und ein insgesamt kleineres Wohnhaus werden, zum Beispiel wenn der Bauwerber die notwendigen Stellplätze nicht nachweisen kann“, machte Bürgermeister Toni Wimmer deutlich. Einstimmig beschloss der Gemeinderat das Bauleitverfahren durch Auslegung und öffentliche Beteiligung fortzuführen.

Ohne Gegenstimme erteilte der Gemeinderat eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans für die Errichtung eines Pools mit den Maßen 3 m x 8 m und einer Tiefe von 1,5 m in Nußdorf „Am Sportplatz“. Die Errichtung des Pools an sich ist bis 100 m³ verfahrensfrei. Da der Pool aber außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung erforderlich. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beschloss das Ratsgremium auch zum Antrag auf Errichtung eines Garten- und Gerätehauses mit angrenzendem Freisitz in Sondermoning an der Kreuzbergstraße. Das geplante Nebengebäude soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden soll, weshalb die Befreiung notwendig ist. Beteiligt wurde auch das Staatliche Bauamt, weil das Grundstück an die Staatsstraße 2096 angrenzt. Längs der Staatsstraße ist eine Baugrenze von mindestens 20 m vom Fahrbahnrand einzuhalten, das Gartenhaus aber soll mit einem Abstand von zirka 15 m errichtet werden. Die Straßenbauverwaltung erklärte sich mit der Errichtung einverstanden, wies jedoch darauf hin, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet und Forderungen auf Lärmschutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger nicht geltend gemacht werden können. pv.