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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Aus dem Rathaus
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Landrats-Stichwahl am 13.07.2025 - Hinweise

Falls ein Wähler bei der Landratswahl am 29.06.2025 keine Briefwahl beantragt hat, für die Stichwahl am 13.07.2025 jedoch Briefwahlunterlagen haben möchte, kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail an info@nussdorf-chiemgau.de Briefwahlunterlagen beantragen. Beachten Sie bitte die kurze Zeit bis zur Stichwahl sowie die Postlaufzeiten.

Wer bei der Wahl am 29.06.2025 seine Wahlberechtigung abgegeben hat, kann am 13.07.2025 problemlos mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Urnenwahllokal, Aula/Musikraum der Grundschule Nußdorf, wählen gehen.

Gemeinde Nußdorf
Wahlamt