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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Aus dem Gemeinderat
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„Alte Harter Straße“ wird zu Ortsstraße und Feld- und Waldweg

Der Gemeinderat Nußdorf beschloss die Herabstufung der „Alten Harter Straße“ ab dem Ortsende in nordöstlicher Richtung von einer Gemeindeanschlussstraße zu einem „ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg.

Zur Ortsstraße umgewidmet wurden die bisherige Gemeindeanschlussstraße in Nußdorf, entlang der Wohnbebauung zwischen der Waldhofstraße und dem Ortsende, auf Höhe der Strohmaier Kapelle.

Gemeinderat Nußdorf beschloss Umwidmung

Nußdorf. Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung die Gemeindeanschlussstraße von Nußdorf nach Hart herabzustufen. Der Abschnitt zwischen Waldhofstraße und Strohmaier Kapelle, entlang der Wohnbebauung, wird sie zur Ortsstraße umgewidmet und im weiteren Verlauf in nordwestliche Richtung bis zur Gemeindegrenze wird die Straße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg herabgestuft. Die Umwidmung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Durch die Herabstufung bzw. Umwidmung werde die Nutzung der beiden Abschnitte der Realität angepasst. Seit Jahrzehnten ist die Straße als Gemeindeanschlussstraße gewidmet. Diese Widmung sei jedoch seit 1963 obsolet, seit die Kreisstraße TS 46 den Hauptort Nußdorf mit der Staatsstraße 2095 verbindet, wie Max Donner von der Gemeindeverwaltung erläuterte. Der Großteil der bisherigen Gemeindeanschlussstraße, der sogenannten „Alte Harter Straße“, ist eine Kiesstraße. Weil im Außenbereich, im Norden des Dorfgebiets, ein landwirtschaftliches Anwesen über die Straße erschlossen ist, kam die Frage auf, ob bis dorthin eine Widmung als Ortsstraße möglich sei. Dies scheide jedoch aus, wie Donner erklärte, da weil die Widmung als Ortsstraße nur innerhalb einer geschlossenen Ortschaft möglich ist. Außerhalb der Ortschaft wird die Straße deshalb zum öffentlichen Feld- und Waldweg. Für öffentliche Feld- und Waldwege gibt es zudem eine Unterscheidung zwischen ausgebauten und nicht ausgebauten Zustand. Bei der Einstufung als „nicht ausgebaut“ müssen alle Anlieger gemeinsam für den Unterhalt der Straße sorgen. Bei einem ausgebauten Feld- und Waldweg ist die Gemeinde für den Straßenunterhalt verantwortlich, zum Beispiel für die Niederschlagsentwässerung durch ein Dachprofil. Nach längerer Diskussion, ob der Feld- und Waldweg Straße als „ausgebaut“ oder „nicht ausgebaut“ gewidmet werden soll und nachdem stellvertretender Geschäftsleiter Max Donner seine Bedenken äußerte und „rechtlichen Gegenwind“ erwartet, sollte sich das Ratsgremium für eine Einstufung als „nicht ausgebaut“ entscheiden, stimmten die Ratsmitglieder bei einer Gegenstimme für die Umwidmung als „ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg“ für den Straßenverlauf ab dem Ortsende in nördlicher Richtung. Die Gemeindeverwaltung werde ich ihrer Zuständigkeit die Durchfahrt mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) begrenzen und mit den Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ergänzen, ebenso die Zufahrt zum landwirtschaftlichen Anwesen durch entsprechende Beschilderung erlauben.

Einmütig sprachen sich die Ratsmitglieder nach der Beschlussfassung dafür aus, dass die Straße vermessen und mit den Anliegern, dort wo nötig, über einen Grunderwerb gesprochen wird, um mittelfristig eine Straße in ausreichender Breite für den hauptsächlich landwirtschaftlichen Verkehr zu schaffen und damit der beschlossenen Widmung als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg entspricht.

Vom Ratsgremium einstimmig genehmigt wurde der Bauantrag zur Aufstockung einer bestehenden Garage und damit zur Schaffung von weiterem Wohnraum im Obergeschoss in einem landwirtschaftlichen Anwesen in Aiging, Am Waldrand. Keine Einwände hatten die Ratsmitglieder zum Anbau einer weiteren, dritten Garage sowie einer Löschwasserzisterne im Kellergeschoss. pv.