Das Wohnhaus in Nußdorf an der Ecke Raiffeisenstraße / Schmidhamer Straße will der Eigentümer abreißen und stattdessen ein Wohnhaus mit acht Wohneinheiten bauen. Der Gemeinderat beschloss die Bebauungsplanänderung als Satzung, so dass dem Neubau nichts mehr im Wege steht.
Nußdorf. Für ein Grundstück in Nußdorf an der Ecke Schmidhamer Straße / Raiffeisenstraße fasste der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung den Satzungsbeschluss und damit die Änderung des Bebauungsplanes.
Der Eigentümer will das bestehende Wohngebäude abreißen und an gleicher Stelle ein Acht-Familienhaus in nahezu gleicher Größe errichten. Gebaut werden soll zudem eine Tiefgarage für acht Stellplätze sowie weitere Stellplätze im Außenbereich. Pro Wohneinheit sind laut Bauleitplanung zwei Stellplätze vorgeschrieben, die der Bauwerber bei Umsetzung des Bauvorhabens nachzuweisen hat. Mit Bau des neuen Wohngebäudes wird eine Nachverdichtung erreicht, die das Ratsgremium positiv bewertet. Das Grundstück in Ortsrandlage ist als „Dorfgebiet“ bewertet. In der Nachbarschaft befinden sich einige landwirtschaftliche Anwesen in vergleichbarer Dimension. Nach Ansicht der gemeindlichen Bauverwaltung, die auch die Mehrheit des Gemeinderates trägt, fügt sich das geplante Acht-Familienhaus in die Umgebungsbebauung ein und ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar.
Vor dem Satzungsbeschluss befassten sich die Ratsmitglieder mit den Stellungnahmen und Anregungen der Fachbehörden, der sogenannten Träger öffentlicher Belange, die bei der zweiten Auslegung des Bebauungsplanes vorgebracht wurden. Mehr als zwei Dutzend Fachstellen hatten keine Bedenken oder Anregungen zur Bebauungsplanänderung. Auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein hat grundsätzlich keine Einwände zu der Bebauungsplanänderung und der Errichtung des Wohnhauses, wies aber darauf hin, dass der aktive landwirtschaftliche Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft unter Umständen die Tierhaltung wieder aufnehmen könnte. Die Bauverwaltung hielt dem entgegen, dass die Baugrenze des geplanten Neubaus nicht näher an den landwirtschaftlichen Betrieb heranrücke, als das bestehende Wohngebäude. Es ergebe sich also keine Änderung zum Ist-Zustand. Zudem machte die Bauverwaltung deutlich, dass in der Satzung zur Bebauungsplanänderung festgesetzt ist, dass Immissionen aus der umliegenden Landwirtschaft zu dulden sind.
Vom Gemeinderat weitgehend zugestimmt wurde den Anregungen des Sachgebiets „Naturschutz“ im Landratsamt Traunstein, wonach die Bepflanzung nach den Vorgaben des Bebauungsplanes unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlage, spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode durchzuführen ist. Auch eine wasserdurchlässige Ausführung von Wegen und Stellplätzen wurde im Bebauungsplan festgelegt, um damit die natürliche Bodenfunktion zu unterstützen. Die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage ist davon ausgenommen. Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern ist. Dies soll breitflächig über ein belebte Oberbodenzone erfolgen, alternativ linienförmig über Mulden-Rigolen. Mit 10 zu 1 Stimmen wurde die Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück an der Raiffeisenstraße als Satzung beschlossen.
Vom Gemeinderat einstimmig als Satzung beschlossen wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Baumgarten“ für zwei Grundstücke gegenüber dem Sportheim. Geplant ist, zwei bereits bestehenden Wohngebäude über die Grundstücksgrenze hinweg zusammenzubauen, zudem soll ein Anbau errichtet werden. Nach Abbruch der Garage, die sich zwischen den beiden Gebäuden befindet, soll dort ein zweigeschossiger Baukörper mit Dachterrasse die beiden Gebäude verbinden. Auf dem östlichen Grundstück soll zusätzlich ein ebenfalls zweigeschossiger Anbau, ebenfalls mit Dachterrasse entstehen. Der westliche Gebäudeteil verfügt über drei Wohnungen. Durch den Umbau entsteht keine weitere Wohneinheit, es vergrößert sich aber der Wohnraum. Das Gebäude im Osten besteht aktuell aus sechs Wohnungen. Durch den beidseitigen Anbau entsteht jeweils eine weitere Wohnung über zwei Geschosse, so dass dann insgesamt acht Wohneinheiten sind.
Bei der Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung informierte Bürgermeister Toni Wimmer, dass der Gemeinderat bei seiner Sitzung im Oktober 2023 eine Beteiligung am Projekt „TRAUDL“ - eines Rufbussystems im Öffentlichen Personennahverkehr – mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt hatte. Schon bei der Bürgerversammlung vor vier Wochen nannte der Rathauschef als Grund der Ablehnung, dass das geplante System am Bedarf der Nußdorfer Bürger vorbeigehe, vorrangig deshalb, weil die Städte Traunstein und Traunreut nicht mit einzogen werden und nicht angefahren werden. pv.