Die beiden Gebäude in Nußdorf Baumgarten dürfen nicht überbaut werden, auch Anbauten sind verwehrt und über den Garagen können keine weiteren Wohnräume und Terrassen geschaffen werden. Der Gemeinderat lehnte die notwendige Änderung der Bauleitplanung vorerst ab. Den Planern wird Gelegenheit für eine veränderte Planung gegeben.
Bauaufsichtsbehörde sieht zu große Abweichungen von dörflich-ländlichem Charakter
Nußdorf. In seiner letzten Sitzung lehnte der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Baumgarten und den entsprechenden Satzungsbeschluss ab. Damit bleibt den Antragstellern vorerst das Baurecht verwehrt, um Anbauten an bestehenden Gebäuden auf nebeneinander liegenden Grundstücken zu erhalten und durch Nachverdichtung weitere Wohneinheiten zu schaffen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gab es kaum Einwände von beteiligten Fachbehörden. Die untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein befürwortete die Nachverdichtung grundsätzlich, äußerte aber erhebliche Bedenken, weil die großzügigen Flachdächer mit Dachterrassen und die, als Flachdachgaube bezeichneten Aufbauten Maßstäbe setzen, die nicht mehr als baugebietstypisch zu bezeichnen sind. In der Umgebungsbebauung seien nach Ansicht der Baubehörde keine vergleichbaren Strukturen erkennbar. Auch trage die Planung tendenziell städtischen Charakter und entsprechen nicht der dörflich-ländlichen Bauform und Gestaltung, so die Bewertung. Die Bauaufsicht forderte die Gemeinde auf abzuwägen, welche Baustrukturen, Dachformen und Dachaufbauten im Baugebiet im Rahmen einer Nachverdichtung ortsplanerisch verträglich sind.
Die Bauaufsichtsbehörde bezeichnete die Bebauungsplanänderung als „Briefmarkenplanung“, deren städtebauliche Wirkung kritisch zu betrachten sei. „Die geplanten zweigeschossigen Zwischen- und Anbauten mit großen Flachdachterrassen verwässern den Einzelhauscharakter und stellen eine Aneinanderreihung von Baukörpern mit unterschiedlichen Dachabschlüssen dar,“ so die Baubehörde. Der deutlich vorgerückte zweigeschossige Zwischenbau, der die beiden bestehenden Gebäude mit Flachdach und Terrasse verbinden soll, trete nach Ansicht der Bauaufsicht relativ dominant und massiv in Erscheinung.
Mit 9:3 Stimmen lehnte das Ratsgremium den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ab, dennoch sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, dass die Nachverdichtung nicht verwehrt werden soll. An den Planer wurde appelliert, die Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein zu berücksichtigen und eine Kompromisslösung zu erarbeiten.
Einstimmig vom Ratsgremium als Satzung beschlossen wurde die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Esentalanger“ in Nußdorf für ein Grundstück nördlich der Siedlungsstraße. Der Gemeinderat schuf damit die Voraussetzung für die Anhebung des Daches am bestehenden Doppelhaus, den Anbau eines Wintergartens und Neubau eines Garagengebäudes. Wegen der umfangreichen baulichen Änderungen beschloss der Gemeinderat ein Bauleitverfahren durchzuführen, um das Bauvorhaben auf Grundlage eines angepassten Bebauungsplanes zu ermöglichen.
Ohne Gegenstimme genehmigten die Ratsmitglieder den Bauantrag zum Ausbau und zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in Sondermoning, Moosstraße zur familiären Wohnnutzung. Im Hinblick auf die Höhenabweichung wurde eine Befreiung von den Festsetzungen der Bauleitplanung erteilt.