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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus
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Rückstausicherung zum Abwasserkanal überprüfen!

Wir weisen alle Haushalte, die eine Rückstausicherung zum gemeindlichen Abwasserkanal haben, dringend darauf hin, dass diese Rückstausicherungen regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) und sorgfältig gewartet und gereinigt werden müssen. Nur so kann ein dauerhafter Schutz gegen einen Schmutzwasser-Rückstau gewährleistet sein. Rückstausicherungen verschließen im Falle eines Rückstaus dem verunreinigten Abwasser den Weg zurück ins Gebäude.

Dies könnte man selber erledigen; besser wäre es, eine Installationsfirma damit zu beauftragen.

Ein Rückstau kann vielfältige Ursachen haben, z.B.:

starker Niederschlag

kurzfristige hohe Spitzenlasten (Halbzeit/Ende bei Fußballspielen, Werbepausen)

Rohrbruch bzw. Kanalschaden

Pumpenausfall bei Zwischenpumpwerken

Falls die Rückstausicherung verklemmt, verschmutzt oder in sonstiger Weise beschädigt wäre, könnten im Haus große Schäden durch Überflutung wegen eines Rückflusses des Abwassers ins Haus entstehen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt vermieden werden.

Außerdem steht in der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (Entwässerungssatzung -EWS-) in § 9 Absatz 5 folgendes:

„Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.“

Das bedeutet, dass im Schadensfall der Grundeigentümer auf jeden Fall selber haftet.

Für den Fall, dass eine Versicherung gegen Rückstauschäden besteht, muss damit gerechnet werden, dass bei einem Schaden durch einen Rückstau von der Versicherung ein Nachweis über eine ausreichende Wartung der Rückstausicherung verlangt wird.