Bei der unten rot eingezeichneten Straße in Wang handelt es sich um eine Anlieger- und nicht um eine Ortsverbindungsstraße. Das Befahren ist nur Anwohnern und Personen erlaubt, die die dortigen Häuser anfahren. Das Befahren, um diese als Abkürzung nach Baumgarten oder nach Aiging zu nutzen, ist kein Anliegen. Auch land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ist nicht ausgenommen. Nur Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen die Straße nutzen. Aus diesen Gründen werden in den nächsten Wochen seitens der Polizei Kontrollen durchgeführt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen von mindestens 55,00 € geahndet.