Aus der Januar-Sitzung des Gemeinderates Nußdorf
Nußdorf. Der Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung mit den Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 und dem Bericht der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für die Jahre 2017 bis 2022. Aufgrund der, in den Prüfungsberichten aufgezeigten erheblichen Mängel im Bereich des Haushalts- und Kassenwesens, folgten die Ratsmitglieder der Empfehlung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses und verweigerten die Entlastung des ehemaligen Ersten Bürgermeisters Hans Gnadl für das Jahr 2018.
Die überörtliche Rechnungsprüfung stellte fest, dass die gemeindliche Buchführung im Haushaltsjahr 2018 nicht mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger kommunaler Buchführung vereinbar ist. Der damalige Kämmerer der Gemeinde, der im Mai 2017 eingestellt wurde, sei allem Anschein nach mit seinen Aufgaben überfordert gewesen. Er hatte die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als Dienstleister der Gemeinde angewiesen, nur die Veranlagungen zu buchen. Das hatte zur Folge, dass für das Jahr 2018 keine bzw. eine nur sehr lückenhafte Buchführung gefertigt wurde. Auch wurde für 2018 keine ordnungsgemäße Haushaltsplanung erstellt. Es sei zwar eine Planung angelegt worden, die aber lediglich automatisch errechnete Zahlen beinhaltete. Einzelmaßnahmen oder individuelle Zahlen wurden nicht erzeugt. Dem Gemeinderat wurde vom damaligen Kämmerer eine Haushaltsplanung in Excel-Tabellen vorgelegt.
Die, von der Gemeinde mit der Erstellung des Jahresabschlusses für 2018 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner erstellte eine vereinfachte Buchführung. Dazu mussten zunächst 15 Aktenordner mit Belegen nacherfasst werden. Die Wirtschaftsprüfer bestätigten, dass diese erfassten Belege und Zahlen reell seien, aber von einer periodengerechten Darstellung abweichen können. Schüllermann und Partner wiesen zudem darauf hin, dass die überörtliche Rechnungsprüfung bemängeln werde, dass die vereinfachte und nachträgliche Buchhaltung den haushaltsrechtlichen Vorschriften widerspricht. Zur Erstellung des Jahresabschlusses für 2018 sei dieses Vorgehen jedoch unumgänglich gewesen, berichteten die Wirtschaftsprüfer.
Aufgrund der gravierenden Mängel im Finanzwesen sowie der Verletzung haushaltsrechtlicher Vorgaben, beschloss der Gemeinderat sich dem Vorschlag des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen und dem ehemaligen Bürgermeister Hans Gnadl, der als Leiter der Verwaltung die Verantwortung trage, die Entlastung für das Jahr 2018 zu verweigern. Zuvor wurde von Ratsmitgliedern die Frage gestellt, wie es aufgrund des Beschlusses und der Verweigerung der Entlastung weitergehe. Kämmerer Max Donner erklärte, dass dies der Kommunalaufsicht im Landratsamt Traunstein mitgeteilt werde. Dienstrechtliche Folgen für den ehemaligen Bürgermeister sind aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten, so Donner.
Die Mängel im Finanzwesen, wie sie 2018 festgestellt wurden, sind in den Folgejahren behoben und abgestellt worden. Auch ist die Kämmerei mit Max Donner seit Ende 2023 neu besetzt. Das Angestelltenverhältnis mit dem ehemaligen Kämmerer wurde bereits 2020 aufgelöst. Danach führte die ehemalige Geschäftsleiterin Gabriela Rasp zusätzlich auch die Kämmerei, bis zu ihrem Wechsel Mitte 2023 zu einer anderen Gemeinde. pv.