Titel Logo
Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bauleitplanung für Katastrophenschutzzentrum wird nachgearbeitet

Aus der September-Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung im September den Bebauungsplan „Sondergebiet Bauhof des Landkreises Traunstein“ für den Bereich zweier Grundstücke bei Hartmann erneut zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt das Bauleitverfahren einzuleiten. Mehrheitlich folgte das Ratsgremium einem Antrag der WZG (Wir Zukunft Gemeinde), die eine Änderung der textlichen Festsetzungen des erst vor einem Jahr beschlossenen Bebauungsplanes beantragt hatten. Die Antragsteller befürchten, dass der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes nicht nur für die beantragte Zweckbestimmung als Katastrophenschutzzentrum, sondern auch für die Errichtung baulicher Anlagen des Kreisbauhofes genutzt werden könne.

Von der WZG gefordert wurde, dass die Fläche des Erweiterungsbereiches des Sondergebietes ausschließlich und allein der Errichtung des Katastrophenschutzzentrums diene. In den textlichen Festsetzungen des mit Satzungsbeschluss vom Juli 2022 abgeschlossenen Bauleitverfahrens sei nicht eindeutig geregelt, dass der Erweiterungsbereich nur für die Nutzung als Katastrophenschutzzentrum dienen soll. Die Errichtung von Silos, Gebäuden oder weiteren Anlagen, die über die zulässige Höhe von acht Metern hinausragen, soll nicht, auch nicht ausnahmsweise zulässig sein, so der WZG-Antrag.

Deshalb auch die Forderung nach eindeutiger Darstellung, damit der Erweiterungsbereich nur für bauliche Anlagen des K-Schutz-Zentrums, aber nicht für den Kreisbauhof genutzt werden kann. Die Bauverwaltung der Gemeinde riet davon ab die Bauleitplanung erneut zu ändern, weil das Verfahren komplett neu aufgerollt werden müsse, was zusätzliche Kosten bedeute. Mit dem Satzungsbeschluss habe der Bebauungsplan Rechtskraft und der Landkreis Traunstein Baurecht erlangt. Die Bauverwaltung wies zudem darauf hin, dass Schadensersatzforderungen in Folge der Bebauungsplanänderung nicht auszuschließen sind. Bei der Beschlussfassung stimmten elf der 13 anwesenden Gemeinderäte für die erneute Änderung der Bauleitplanung für das Sondergebiet. Zwei Ratsmitglieder votierten dagegen.

Einstimmig beschlossen wurde die Erweiterung des Bebauungsplanes „Aiging Nord“ für den Bereich westlich der Siedlungsstraße „Hartl-Anger“ und im Anschluss an die bestehende Bebauung. Beantragt wurde vom Eigentümer eine Abrundung des Baugebietes um zwei weitere Grundstücke, auf denen je ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen bzw. Doppelhäuser errichtet werden sollen. Ein Grundstück soll der Familie des Antragstellers vorbehalten sein, das zweite im Rahmen des Ansiedlungsmodells für Einheimische zur Verfügung stehen. Die Ratsmitglieder nahmen den Planungsentwurf zur Änderung des Bebauungsplans zur Kenntnis und beschlossen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Gemeindeverwaltung wird die Erweiterung zunächst mit der höheren Landesplanungsbehörde an der Regierung von Oberbayern und der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Traunstein abstimmen. Die Kosten für Planungsleistungen im Bauleitverfahren hat der Antragsteller zu tragen. Parallel zum Bauleitverfahren wird auch der Flächennutzungsplan geändert. Ohne Einwände stimmten die Ratsmitglieder für die Einleitung des Änderungsverfahrens.

Vom Gemeinderat behandelt wurden die Stellungnahmen der Behörden und die Einwände und Bedenken der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes „Esentalanger“ in Nußdorf. Auf dem noch unbebauten Grundstück südlich der Weidangerstraße will der Eigentümer ein Einzelhaus zwei Wohneinheiten und seitlich angebauten Garagen errichten. Der erstmals vor einem Jahr vorgelegte Entwurfsplan sah zwei Doppelhaushälften vor, die sich über die gesamte Grundstückslänge ziehen. Von dieser Planung ist der Antragsteller abgerückt, nachdem das Bauamt im Landratsamt Traunstein von einer „Briefmarkenplanung“ sprach, die Innenentwicklung aber grundsätzlich begrüßte. Eine Änderung des Bebauungsplanes für den Grundstücksbereich wurde empfohlen, nachdem Festsetzungen der Bauleitplanung teilweise deutlich überschritten und isolierte Befreiungen dazu nicht möglich waren. Von Seiten der Fachbehörden gab es kaum Rückmeldungen und Einwände aus der öffentlichen Auslegung. Aus der Bürgerschaft, hauptsächlich von Nachbarn, wurden zahlreiche Einwände gegen die Bauleitplanung vorgebracht. Die Ratsmitglieder wogen alle vorgebrachten Einwände ab, äußerten sich durchwegs positiv zur veränderten Entwurfsplanung mit verringerten Gebäudeausmaßen, beschlossen die Fortführung des Verfahrens sowie die erneute öffentliche Auslegung.

Bekanntgegeben wurden zwei Beschlüsse des Gemeinderats aus nichtöffentlicher Sitzung am 1. August: Der Auftrag zur Lieferung und Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der neuen Grundschule Nußdorf ging an die Fa. Reichbrandstätter, Engelsberg gemäß Netto-Angebotssumme von 142.725,72 €. Zur Beschattung des Pausenhofes der Grundschule wird ein Kugelahorn gepflanzt. Die Räte beschlossen den Auftrag zur Anlieferung und Pflanzung des Baumes an die Fa. Eibl, Traunreut zu vergeben. Das Angebot von 11.205,04 € wurde angenommen.

Einstimmig beschloss das Ratsgremium, dass die Ortsvereine für Veranstaltungen mit Musikdarbietungen ab 1. Januar des kommenden Jahres jährlich maximal 200 € zur Deckung der GEMA-Gebühren erhalten. Bisher unterstützte die Gemeinde jeden Ortsverein mit jährlich 125 €. Die Vereine sind gehalten zunächst die Befreiungsmöglichkeiten der GEMA auszuschöpfen. Politische Parteien und Gruppierungen sind von der Regelung auf Unterstützung durch die Gemeinde ausgeschlossen.

pv.