Nußdorf. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung Franz Zimmermann zum neuen Feldgeschworenen gewählt. Zimmermann wird nun von Bürgermeister Toni Wimmer für die Aufgaben als Feldgeschworener vereidigt und zugleich wird das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung über den neuen Feldgeschworenen informiert und dessen Kontaktdaten übermittelt.
Von seinem Amt als Feldgeschworener entpflichtet wurde Stefan Huber junior. Eine Tätigkeit als Feldgeschworener ist ihm seit einiger Zeit nicht mehr möglich, weshalb nun seine Entpflichtung vereinbart wurde.
Der Gemeinderat beschloss zudem die maximale Anzahl der Feldgeschworenen in der Gemeinde auf sechs Feldgeschworene festzulegen. Bisher war noch keine Anzahl festgelegt. Die Festlegung hat jedoch den Vorteil, dass bei Ausscheiden eines der Feldgeschworenen diese selbst durch Nachwahl einen neuen Feldgeschworenen bestimmen können, wie es das Bayerische Gesetz für die Abmarkung von Grundstücken vorsieht. Eine Behandlung im Gemeinderat ist dann nicht mehr notwendig. Bei einer Sitzung der Feldgeschworenen wählen sie einen Obmann und dessen Stellvertreter.
Im Zusammenhang mit der Neuberufung des Feldgeschworenen informierte Geschäftsleiter Toni Litzinger die Ratsmitglieder über das Amt, Stellung und Aufgaben von Feldgeschworenen. Im Volksmund wurden die Feldgeschworenen auch "Siebener" genannt und bekleiden das älteste Ehrenamt der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern. Feldgeschworene sind bei den Vermessungen des Vermessungsamts beteiligt, helfen beim Messen und setzen Grenzsteine, sichern und wechseln Grenzzeichen aus, wenn sie gefährdet oder beschädigt sind und beschaffen und transportieren Abmarkungsgerät und Material. Wegen ihrer Erfahrung, ihrem Ansehen in den Gemeinden und wegen ihrer Ortskenntnis werden sie von Bürgern, Gemeinde- und Vermessungsverwaltung sehr geschätzt.
Bereits im Mittelalter wurden in großen Besitztümern und verschiedenen Städten Bücher über Liegenschaften geführt. Die Herrschaftsbereiche wurden vielfach mit Grenzsteinen oder Friedenssäulen abgemarkt und in Karten dargestellt. Zum Schutz vor unberechtigtem Versetzen von Grenzsteinen hat sich in ganz Bayern im ausgehenden Mittelalter das Feldgeschworenenwesen entwickelt. Die Feldgeschworenen unterlegten die Grenzsteine mit geheimen Zeichen, sogenannten Siebenerzeichen. Das Siebenergeheimnis gibt es immer noch. Auch in den heutigen hochtechnisierten Verwaltungen haben Feldgeschworene in den Vermessungsämtern mit den digitalen Grundstücks- und Bodeninformationssystemen und im Zeitalter des Koordinatenkatasters wichtige Funktionen. Sie wirken in erster Linie bei Vermessungen und Abmarkungen durch das Vermessungsamt mit. „Die Mitwirkung von Gemeindebürgern als Feldgeschworene bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen ist gelebte bürgernahe Verwaltung“, wie Geschäftsleiter Litzinger betonte. Die Feldgeschworenen üben damit ein wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt aus. Sie unterstützen die staatlichen Vermessungsbeamten bei ihrer Arbeit und sind dort ortskundige Zeugen dafür, dass bei Grundvermessungen alles korrekt abläuft.
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Feldgeschworenen eine Entschädigung nach der Gebührenordnung für Feldgeschworene bzw. als Arbeitnehmer eine Verdienstausfallentschädigung. Diese Entschädigung und das Material für die Vermessungen, zum Beispiel die Grenzsteine, stellt die Gemeinde den, bei der Vermessung beteiligten Eigentümern in Rechnung. Abmarken heißt, dass die Grenzen von Grundstücken durch Marken (Grenzzeichen) örtlich erkennbar bezeichnet werden. Zur Abmarkung zählen insbesondere das Anbringen von Grenzzeichen, das Verbringen von Grenzzeichen in die richtige Lage, ebenso das Erneuern und das Entfernen von Grenzzeichen. pv.