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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Aus dem Rathaus
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Fundsachen

Fundbüro

Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro abgegeben:

Der Eigentümer kann sich im Fundbüro in der Gemeindeverwaltung melden.

Fundsachen werden in der Regel drei Monate ab Bekanntmachung aufbewahrt. Fundsachen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, werden sechs Monate aufbewahrt. Geringwertige Fundsachen unter zehn Euro werden maximal vier Wochen aufbewahrt.