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Nußdorfer Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Aus dem Gemeinderat
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Nußdorfs Bürgermeister bleibt Beamter im Ehrenamt

Das Nußdorfer Rathaus wird auch in der kommenden Legislaturperiode ab Mai 2026 ehrenamtlich regiert.

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates Nußdorf

Nußdorf. Auch in der nächsten Legislaturperiode ab 1. Mai 2026 bleibt Nußdorfs 1. Bürgermeister ein Ehrenamtsbeamter. In der jüngsten Sitzung stimmten fünf von 14 Ratsmitglieder für einen berufsmäßigen Ratshauschef und neun dafür, dass die Gemeinde weiterhin von einem ehrenamtlichen Bürgermeister geleitet wird. Der Abstimmung ging ein Antrag der vier Ratsmitglieder der WZG (Wir Zukunft Gemeinde) voraus. Sie beantragten gemäß Bayerischer Gemeindeordnung und per Satzung festzulegen, dass der Bürgermeister sein Amt ab der Wahlperiode 2026 bis 2032 beruflich ausübt.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung stetig zugenommen haben und man davon ausgehe, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Der Gesetzgeber habe festgelegt, dass das Bürgermeisteramt in Gemeinden ab 2.500 Einwohnern berufsmäßig ausgeübt werden soll. In Nußdorf leben laut Bekanntgabe bei der Bürgerversammlung im Mai 2.479 Personen mit Hauptwohnsitz, laut offiziellem Zensus sind es 2.351 Personen. Damit liege die Gemeinde Nußdorf sehr nahe am Grenzwert von 2500 Bürgern, ab dem die Bayerische Gemeindeordnung einen hauptamtlichen Rathauschef vorsieht. „Die gemeindliche Daseinsvorsorge stellt auch die Gemeinde Nußdorf zukünftig vor neue Herausforderungen und ein wachsendes Aufgabenvolumen, die für eine/n hauptberufliche/n Bürgermeister/in sprechen“, so die WZG in ihrem Antrag. Beispielhaft werden folgende Themenkomplexe genannt: Eine verantwortungsvolle Personalführung in einer größer werdenden Gemeindeverwaltung, die sorgfältige Bewirtschaftung des gemeindlichen Haushaltes, Schaffung von Baumöglichkeiten und bezahlbarem Wohnraum für junge Familien, die Sanierung, Erweiterung und ggf. Neubau des Kindergartens, die Erarbeitung eines Zukunftskonzepts für die Alte Schule, die Ertüchtigung oder Neubau des Feuerwehrgerätehauses, der Bau einer neuen Turnhalle oder die Ertüchtigung der alten Halle, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Straßen- und Wegebau und vieles mehr. Die Fraktion „Wir Zukunft Gemeinde“ sei überzeugt, dass die zunehmenden Aufgaben eine umfassende Führungsverantwortung und die hauptberufliche Präsenz eines Bürgermeisters erfordert.

Kämmerer Max Donner stellte die Jahreskosten für Aufwandentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters und die Besoldung eines Rathauschefs im Hauptamt gegenüber, einschließlich aller weiteren, im Zusammenhang mit der Vergütung stehenden Kosten. Demnach belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für einen Bürgermeister im Ehrenamt auf rund 72.000 Euro, die eines hauptberuflichen Bürgermeisters auf 149.000 Euro.

Gerhard Mittermaier (WZG) hält die jährlich 148.000 Euro für gut investiertes Geld. „Ein Bürgermeister steuert und gestaltet, trägt die Gesamtverantwortung und muss für alles gradstehen.“ Für einen selbständigen Unternehmer seien die Aufgaben und die zeitliche Belastung als Bürgermeisters im Ehrenamt vielleicht noch möglich und organisierbar, für einen Arbeiter oder Angestellten aber nicht, ist Mittermaier überzeugt. Ein hauptberuflicher Bürgermeister könne sich voll und ganz auf seinen Dienst für die Gemeinde konzentrieren.

Für Christian Ehinger (Bürgerliste) ist der WZG-Antrag eine gute Gelegenheit sich intensiv mit dem Für und Wider der Stellung eines Bürgermeisters zu befassen und zu rekapitulieren. Dennoch stimme er gegen einen hauptamtlichen und für einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Die große Aufgabenvielfalt in der kleinen Gemeinde Nußdorf stehe außer Zweifel. „Der Bürgermeister ist Führungs- und Leitungsperson, erfüllt aber keine Sachaufgaben und leitet keine Projekte“. Für die rund 460.000 Euro, die ein hauptamtlicher Rathauschef in sechs Jahren Amtszeit mehr kostet, als ein ehrenamtlicher, könne sich die Gemeinde viel Fachwissen und Expertise einholen.

Peter Volk (UWG) erinnerte daran, dass die Empfehlungen einer Organisationsuntersuchung hinsichtlich der notwendigen Stellenbesetzung und den Arbeitsabläufen in der Verwaltung abgeschlossen und umgesetzt sind. „Wir sind in der Verwaltung bestens aufgestellt, für und mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister arbeitet ein gutes Team.“ Auch wurden die Mängel aus der Vergangenheit, vor allem im Finanzwesen, weitestgehend aufgearbeitet. Die 460.000 Euro, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister weniger kostet als ein hauptamtlicher könne für wichtige Investitionen in der Gemeinde verwendet werden.

Ober Thomas (WZG) ist der Meinung, dass der Gemeinderat eine Fürsorgepflicht für die Bediensteten und auch für den Bürgermeister habe. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister, der neben seinem Hauptberuf weitere 30 oder 40 Stunden für die Gemeinde tätig ist, bedeute eine Doppelbelastung, die weit über das hinausgehe, was zumutbar ist. „Es geht um die Gesundheit eines Bürgermeisters. Ich möchte nicht derjenige sein, der jemand in etwas hineindrückt.“ Deshalb sprach sich Ober für einen berufsmäßigen Bürgermeister aus.

Bürgermeister Toni Wimmer (CSU) sagte, er habe in den vergangenen fünfeinhalb Jahren als amtierender Rathauschef bewiesen, dass das Amt ehrenamtlich gut leistbar sei. Ohne Selbstlob dürfe man feststellen, dass der Gemeinderat und er als ehrenamtlicher Bürgermeister erfolgreich für die Gemeinde gearbeitet und vieles geschaffen haben. Wenn spezielle Fachexpertise notwendig ist oder Sachgebiets- oder Projektaufgaben zu erledigen sind, könne dies weder von einem hauptamtlichen noch von einem ehrenamtlichen Bürgermeister erwartet oder erfüllt werden, betonte Wimmer.

Nach umfassender und ausgiebiger Diskussion stellte Bürgermeister Wimmer einen Antrag auf Geschäftsordnung zur namentlichen Abstimmung. Für die Satzung und die Festsetzung, dass der 1. Bürgermeister ein Beamter auf Zeit und damit hauptberuflicher Bürgermeister ist, stimmten Gerhard Lackner, Gerhard Mittermaier, Thomas Ober und Andreas Schroll (alle WZG) sowie Helmut Braml (CSU). Neun Gemeinderatsmitglieder votierten für einen Bürgermeister als Ehrenamtsbeamter: Franz Aicher, Max Eder, Christian Ehinger, Johann Posch (alle BL) Tine Czogalla, Josef Pöschl, Toni Wimmer (alle CSU) sowie Franz Purzeller und Peter Volk (beide UWG). Ab 1. Mai 2026 wird der, bei den Kommunalwahlen im März 2026 gewählte 1. Bürgermeister sein Amt als Beamter im Ehrenamt ausüben. pv.